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Illegales Autorennen: Polizei erwischt mutmaßlichen Teilnehmer

Illegales Autorennen: Polizei erwischt mutmaßlichen Teilnehmer

Nach einem illegalen Autorennen, das in der vergangenen Woche durch Niederbayern geführt hat, hat die Polizei einen mutmaßlichen Teilnehmer in Waidhaus in der Oberpfalz erwischt. Er und die anderen Fahrer stammen wohl alle aus Tschechien.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Mehrere Sportwagen lieferten sich vergangene Woche mutmaßlich ein Rennen, das auch durch Niederbayern führte. Inzwischen weiß die Polizei mehr über die Teilnehmer. Einen von ihnen hat die Polizei am Grenzübergang Waidhaus in der Oberpfalz erwischt.

Verkehrsgefährdende Fahrweise

Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Niederbayern bestätigte dem BR, dass nach derzeitigem Kenntnisstand vergangenen Freitag neun oder zehn, meist auffällig lackierte Sportwagen unter anderem in den Landkreisen Freyung-Grafenau und Passau unterwegs waren. Und das extrem verkehrsgefährdend: Sie fuhren mit teilweise stark überhöhter Geschwindigkeit, überquerten Sperrflächen und setzten zu äußerst riskanten Überholmanövern an. In einigen Fällen konnte der Gegenverkehr gerade noch abbremsen.

Polizeisprecher Maximilian Bohms: "Wir wissen, dass die Sportwagen nicht nur bei uns, sondern auch in Österreich und Italien unterwegs waren. Wir haben mittlerweile einige Videoaufnahmen und Fotos, werden heute noch ein Medien-Upload-Portal einrichten und über Social Media einen Aufruf starten, um noch mehr Beweismittel zu bekommen."

Bis zu fünf Jahre Haft

Mit dabei waren Luxuskarossen unter anderem der Marken Ferrari, Lamborghini, McLaren und Porsche. Die Fahrer stammen vermutlich alle aus Tschechien, so die Polizei. Ein mutmaßlicher Teilnehmer des illegalen Rennens sei mit seinem Wagen mit tschechischem Kennzeichen an der Grenzkontrollstelle in Waidhaus im Landkreis Neustadt an der Waldnaab abgefangen worden. Er musste seinen Führerschein abgeben. Werden bei illegalen Rennen nachweislich Menschenleben gefährdet, sind Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren möglich.

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