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Ingolstadt berät Bürger zu steigenden Energiepreisen

Ingolstadt berät Bürger zu steigenden Energiepreisen

Mit Blick auf die steigenden Heizkosten berät die Stadt Ingolstadt ihre Bürger über Unterstützungsmöglichkeiten. Die Kommune gibt Auskunft, ab welchem Haushaltseinkommen die Menschen finanzielle Hilfe erhalten und nennt Rechenbeispiele.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Bekomme ich staatliche Hilfe für meine hohen Heizkosten? Diese Frage will die Stadt Ingolstadt für ihre Bürger beantworten und veröffentlicht dazu mehrere Rechenbeispiele. Die Stadt erklärt die Hilfen für Menschen, die bislang weder Arbeitslosengeld II noch Sozialhilfe beziehen.

Wofür gibt es die Unterstützung?

Die finanzielle Unterstützung gibt es zum einen für Nachzahlungen aus Heizkostenabrechnungen, die nun aktuell fällig werden. Wichtig ist, dass der Antrag bereits im Fälligkeitsmonat der Nachzahlung bei der Stadt Ingolstadt gestellt werden muss. Auch für jetzt erhöhte monatliche Heizkostenvorauszahlungen gibt es Unterstützung. Die Ämter prüfen dabei, ob der jeweilige Bürger unter den neuen Umständen, also durch die Erhöhung der Heizkosten, möglicherweise laufende Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch hat. Des Weiteren kann bei der einmaligen Beschaffung von Heizmitteln unterstützt werden.

Rechenbeispiele für Eltern und Rentner

Ausgewählte Rechenbeispiele: Ein Paar mit zwei jüngeren Kindern muss 500 Euro Heizkosten nachzahlen. Das Bruttoarbeitseinkommen beträgt 3.700 Euro, die Warmmiete beläuft sich auf 1.240 Euro. Über 75 Prozent der Nachzahlung werden auf Antrag durch das Jobcenter erstattet.

Gleiches gilt für ein älteres Ehepaar, bei dem beide Grundrenten in Höhe von 1.000 Euro beziehungsweise 1.200 Euro erhalten und die in einer Wohnung mit einer Warmmiete von 820 Euro leben. Für die Erstattung der Heizkostennachzahlung muss ein Antrag beim Amt für Soziales gestellt werden.

Zusätzliche Beispielsrechnungen und weitergehende Informationen finden sich auf der Website der Stadt Ingolstadt. Dort steht auch, wer genau diese Hilfen in Anspruch nehmen kann. Die Informationen werden auch künftig im Hinblick auf die von der Bundesregierung angekündigten weiteren Rechtsänderungen (unter anderem drittes Entlastungspaket) aktualisiert.

Welche Stelle ist für wen zuständig?

Beratung und Unterstützung können sich die Ingolstädter Bürgerinnen und Bürger bei den zuständigen Ämtern holen. Arbeitnehmer, Selbständige, Arbeitsuchende sowie alle weiteren Erwerbsfähigen können sich dafür an das Ingolstädter Jobcenter in der Adolf-Kolping-Straße 10 wenden. Die Mailadresse lautet Jobcenter-serviceteam@ingolstadt.de. Telefonisch ist das Jobcenter erreichbar unter 0841 305-45112.

Für Rentner und voll Erwerbsgeminderte ist das Amt für Soziales in Ingolstadt zuständig (sozialhilfe@ingolstadt.de, 0841 305-1619 oder 0841 305-1630).

Für eine erste kurze Information und Abklärung, zum Beispiel welche Unterlagen benötigt werden, kann eine Anfrage per Telefon oder E-Mail gestellt werden. Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminbuchung über die Homepage notwendig.

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