Der Rechtsstreit um die mutmaßliche Körperverletzung durch 34-jährigen Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng geht nun in die Revision vor das Bayerische Oberste Landesgericht. Boatengs Verteidigung, die Nebenklägerin und die Staatsanwaltschaft haben allesamt gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 2. November 2022 Revision eingelegt und diese fristgerecht begründet. Das teilte das Oberlandesgericht am Freitag mit.
Nachdem das Landgericht München I den Weltmeister von 2014 zu 1,2 Millionen Euro Geldstrafe verurteilt hatte, hatten der Angeklagte, seine frühere Lebensgefährtin als Nebenklägerin und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Inzwischen wurden die Revisionen auch fristgerecht begründet, wie das Landgericht jetzt mitteilte.
Streit im Karibik-Urlaub
In der gerichtlichen Auseinandersetzung geht es um eine handfeste Auseinandersetzung in einem Karibik-Urlaub 2018. Das mutmaßliche Opfer ist Boatengs frühere Lebensgefährtin. Bereits in erster Instanz war das Amtsgericht München von seiner Schuld überzeugt und hatte ihn zu 1,8 Millionen Euro Geldstrafe verurteilt. Schon dagegen war Boateng in Berufung gegangen, hatte dann aber am Landgericht eine weitere Niederlage kassiert. Für den Vorsitzenden Richter im Berufungsverfahren gab es keinen Zweifel, dass Boateng in der fraglichen Nacht tatsächlich im Streit mit einer Kühltasche nach seiner Ex-Partnerin geworfen und sie auch danach attackiert, verletzt und beleidigt hat.
Boateng wollte Freispruch
Zeugen und Gutachten hätten das bestätigt, "das passt alles gut zusammen", resümierte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung im November. Die Verteidiger hatten das ganz anders gesehen und Freispruch gefordert. Die Ex-Freundin habe sich ihre Verletzungen womöglich anders zugezogen und die Vorwürfe gegen Boateng erfunden – im Kampf um die beiden gemeinsamen Töchter. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen sogar auf eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung plädiert.
Urteil würde Vorstrafe bedeuten
Die Geldstrafe fiel mit 1,2 Millionen Euro dann in zweiter Instanz am Landgericht zwar niedriger als in der ersten Instanz aus. Allerdings wurden 120 und damit doppelt so viele Tagessätze zugrunde gelegt. Damit wäre Jérôme Boateng vorbestraft. Die Höhe der Tagessätze wurde aber nicht mehr mit 30.000 Euro, sondern nur noch mit 10.000 Euro berechnet. Die Verteidiger hatten zuvor geschildert, dass Boatengs Werbeeinnahmen seit Prozessbeginn weggebrochen seien. Sein monatliches Nettoeinkommen bezifferten sie nunmehr auf 240.000 Euro.
Nächste Instanz entscheidet über Revision
Der Angeklagte, die Ex-Lebensgefährtin als Nebenklägerin und der Staatsanwalt legten danach Revision ein. Die Akten würden jetzt dem Bayerischen Obersten Landesgericht zur Entscheidung vorgelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts am Freitag mit.
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