Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zu einer antijüdischen Skulptur - einer sogenannten "Judensau" - an der Fassade der Wittenberger Stadtkirche abgewiesen. Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, wie Gerichtssprecher Jonas Heimbach sagte.
Viele Schmähplastiken auch in Bayern
Die Schmähplastik "Judensau" an der lutherischen Kirche stammt von 1290 und befindet sich in vier Metern Höhe an der Fassade der Kirche. In Europa gibt es rund 50 ähnliche Darstellungen an Kirchen - etwa zehn in Bayern, unter anderem am Regensburger Dom und in Nürnberg an der Kirche St. Sebald. Mit der Schmähplastik wurden Jüdinnen und Juden damals gezielt diffamiert. Schweine gelten im Judentum als unrein und im Christentum als Inkarnation des Teufels. Die Skulptur zeigt jüdische Männer, die an den Zitzen eines Schweines saugen. Damit sollte angedeutet werden, dass Juden nur den Wohlstand der Gesellschaft ausnützen würden.
BGH: Erklärung mache aus Schandmal ein Mahnmal
Der jüdische Kläger war nun vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil er die Skulptur als beleidigend empfindet und sich dadurch in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt. Seit 2018 kämpft er für die Entfernung. Bereits im Juni 2022 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aber entschieden, dass die "Judensau" nicht entfernt werden muss.
Durch eine Bodenplatte und einen Aufsteller unterhalb des Reliefs wurde nach Überzeugung des BGH das Schandmal in ein Mahnmal umgewandelt. Vor der Wittenberger Kirche wird seit 1988 über das "Zeugnis des christlichen Antijudaismus" informiert. Laut Bundesgerichtshof hat sich die Kirchengemeinde damit erfolgreich vom verunglimpfenden Inhalt des Reliefs distanziert. Sie will den Ort als Lern- und Erinnerungsort weiterentwickeln.
Das höchste deutsche Gericht hat seine Entscheidung, die Klage abzuweisen, nicht begründet. Die zuständige Kammer habe "von der im Bundesverfassungsgerichtsgesetz vorgesehenen Möglichkeit, von einer Begründung abzusehen, Gebrauch gemacht", so Gerichtssprecher Jonas Heimbach. Der Kläger hatte aber bereits angekündigt: Für den Fall einer juristischen Niederlage in Karlsruhe würde er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg ziehen.
Schmähplastiken: Entfernen oder behalten?
Immer wieder wird diskutiert, was man mit den sogenannten "Judensäuen" machen soll: Entfernen? Oder stehen lassen und erklären? In Nürnberg und Regensburg hat man sich für das Stehenlassen und eine Erklär-Tafel entschieden. Beide "Judensäue" schauen in die Richtung, in der sich früher das jüdische Viertel befunden hat. Die Regensburger Skulptur ist von 1290, die Nürnberger an der St. Sebald Kirche entstand um 1380. Kurz vor ihrer Entstehung starben in Nürnberg mehrere hundert Juden durch Pogrome. Heute geht die Pfarrgemeinde St. Sebald in Nürnberg offen mit dem Thema um. Es gibt Flyer, Handzettel, einen Schaukasten und Informationen auf der Homepage.
Mit Entfernung verschwindet Antisemitismus nicht
Lange wurde auch in Regensburg über den Umgang mit der "Judensau" diskutiert. Vor allem die frühere Informationstafel stand lange in der Kritik, zu unauffällig zu sein, weshalb eine neue Tafel aus Metall mit einem neuen Text angebracht wurde. Darauf steht unter anderem: "Heute soll diese Skulptur alle Menschen mahnen, gegen jede Form von Propaganda, Hass, Ausgrenzung und Antisemitismus vorzugehen."
In Regensburg ist die Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde gegen eine Entfernung: "Wenn man die Plastik entfernt, ist ja der Antisemitismus nicht verschwunden", sagt Ilse Danziger. Vielmehr biete die Skulptur die Chance, auf den bis heute existierenden Antisemitismus aufmerksam zu machen.
Auch der Antisemitismus-Beauftragte der bayerischen Staatsregierung, Ludwig Spaenle, hat sich in der Vergangenheit immer wieder gegen die Entfernung der Schmähplastiken ausgesprochen. Denn dann würde man leugnen, dass es Antijudaismus und Antisemitismus schon lange vor der Shoa gab.
Mit Informationen von kna und epd.
Dieser Artikel ist erstmals am 27. August 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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