Die AfD hat auch weiterhin keinen Anspruch auf einen Sitz im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) im Landtag. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies eine entsprechende Klage als teilweise unzulässig, ansonsten als unbegründet ab. Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler räumte ein, dass auch das PKG ein Spiegelbild des Landtages sein soll. Allerdings nicht uneingeschränkt: Da nur wenige Abgeordnete dort vertreten seien, das Gremium geheim tage, müsse der Landtag diesen Mitgliedern vertrauen. Die Partei besitze demnach ein Vorschlagsrecht, aber kein Besetzungsrecht, hieß es.
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Brisante Ausgangslage
Die AfD hatte bereits mehrere Kandidaten ins Rennen geschickt, aber keiner erreichte eine Mehrheit bei der geheimen Wahl im Landtag. Ohne Sitz im Kontrollgremium aber sah sich die AfD unzulässig benachteiligt und klagte vor dem Verfassungsgerichtshof. Dass der Sitz der AfD im PKG nun leer bleibt, damit hat das Gericht kein Problem: Das Gremium sei dennoch arbeitsfähig, die Opposition ausreichend vertreten. Diese Klage hatte durchaus Brisanz, weil die AfD ja durch den Verfassungsschutz beobachtet wird, das PKG wiederum den bayerischen Verfassungsschutz kontrolliert.
Landtagspräsidentin, CSU und Grüne begrüßen Entscheidung
Landtagpräsidentin Ilse Aigner begrüßte die Entscheidung: Natürlich habe die AfD das Recht, Kandidaten aufzustellen, zugleich seien die Abgeordneten frei in ihrer Entscheidung. Laut CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek können Feinde der Verfassung nicht die Demokratie kontrollieren und Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze sagte, eine rechtsextreme Partei habe in einem parlamentarischen Gremium zur Kontrolle des Verfassungsschutzes nichts verloren.
AfD: Weitere Klage verloren
Zuvor hatte das Gericht schon eine andere Klage der AfD abgewiesen: Dabei ging es um eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsministeriums zu Änderungsanträgen der AfD zum Haushalt 2022. Diese Empfehlung wertete die AfD als Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Ministeriums. Das Gericht dagegen stellte fest, dass die Staatsregierung zu Objektivität und Sachlichkeit verpflichtet ist, nicht aber zur strikten Neutralität.
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