Der Rappenalpbach
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Zerstörung des Rappenalpbachs: Prozess endet ohne Urteil

Zerstörung des Rappenalpbachs: Prozess endet ohne Urteil

Das Verfahren um die Zerstörung des Rappenalpbachs vor dem Landgericht Kempten ist vorläufig eingestellt worden. Die Angeklagten stimmten einer Geldauflage zu. Ein schwammiger Aktenvermerk des Landratsamts gab wohl den Ausschlag.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Am Ende ging es ganz schnell. Der zweite Verhandlungstag vor dem Landgericht Kempten hatte kaum begonnen, da war der Prozess um die Zerstörung des Rappenalpbachs auch schon fast vorbei. Das Verfahren gegen zwei Alpmeister wurde gegen eine Geldauflage eingestellt - zumindest vorläufig. Geht das Geld bis zum 31. Oktober bei den vom Gericht ausgewählten Empfängern ein, ist es endgültig.

"Zerstörung des Rappenalpbachs objektiv nicht zu rechtfertigen"

Am Ende des ersten Prozesstages am Dienstag hatte der Vorsitzende Richter vorgeschlagen, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Staatsanwaltschaft und Angeklagte hatten bis heute Zeit bekommen, zu überlegen, ob sie dem Vorschlag folgen. Alle Beteiligten entschieden sich dafür. Der Staatsanwalt hält die Zerstörung des Rappenalpbachs objektiv für nicht zu rechtfertigen, subjektiv würdigte er die Bereitschaft der Angeklagten für die laufenden Renaturierungsmaßnahmen. Diskutiert wurde lediglich über die Höhe der Geldauflage. Die Forderungen der Staatsanwaltschaft von 20.000 Euro in dem einen Fall und 5.000 Euro im zweiten wurde am Ende von beiden Angeklagten akzeptiert.

Richter: Alles ist schiefgelaufen

Die Einstellung hatte der Richter bereits am ersten Verhandlungstag damit begründet, dass in diesem Fall "alles ist schiefgelaufen" sei, "und zwar total schiefgelaufen". Damit bezog sich der Richter zum Beispiel auf einen ungenau formulierten Aktenvermerk seitens des Landratsamtes, der in seinen Augen durchaus als Genehmigung für die Arbeiten am Rappenalpbach hätte verstanden werden können.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Verantwortlichen zweier Alpgenossenschaften "vorsätzliche Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete sowie Gewässerverunreinigung" vorgeworfen. Die beiden Männer sollen im Herbst 2022 veranlasst haben, dass der streng geschützte Wildbach südlich von Oberstdorf auf 1,6 Kilometern Länge mit Baggern tiefergelegt und kanalisiert wird.

Geldauflagen gehen an gemeinnützige Zwecke

Die jetzt auferlegten Geldauflagen werden aufgeteilt. 5.000 Euro gehen an die Stiftung Kulturlandschaft Günztal Ottobeuren, 5.000 Euro an das Kinderhospiz Grönenbach. Weitere 5.000 Euro behält die Staatskasse aufgrund der hohen entstandenen Kosten und 10.000 Euro bekommt der Bund Naturschutz, der eine weitere Renaturierung des Rappenalpbachs fordert und diese zur Not auch einklagen würde.

Schon vor dem Start des Prozesses hatte es zwischen dem Vorsitzenden Richter und dem leitenden Staatsanwalt ein Gespräch gegeben. Darin hatte der Richter die Einstellung des Verfahrens in Erwägung gezogen. Das lehnte die Staatsanwaltschaft allerdings ab.

Bund Naturschutz mahnt Verbesserung bei den Behörden an

Bei Thomas Frey vom Bund Naturschutz, der den Fall über die ganze Zeit begleitet hat, bleibt das Gefühl, dass "eine besondere Sensibilität der Alpgenossenschaft für diesen einzigartigen Naturraum überhaupt nicht vorhanden ist". Außerdem brauche man dringend Verbesserungen bei den Naturschutzbehörden, damit so etwas nicht mehr passieren könne, so Frey gegenüber dem BR.

Landratsamt bezieht Stellung - und übt Selbstkritik

Auch das Landratsamt Oberallgäu hat sich mittlerweile geäußert: Nach Ansicht der Behörde bestätigt die vorläufige Einstellung des Verfahrens die Entscheidung für den Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Denn genau vor einem Jahr war der Vorfall am Rappenalpbach schon Gegenstand eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Augsburg, dabei ging es um die Kosten für die Renaturierung.

Bereits damals stellte das Gericht eine erhebliche Mitverantwortung des Landratsamtes fest. Damals einigten sich der Freistaat Bayern und die Alpgenossenschaft auf einen Vergleich. Die Kosten für die notwendigen Baggerarbeiten hat danach die Alpgenossenschaft übernommen, die Kosten für die Organisation der Freistaat. Für alle Folgemaßnahmen wurde vereinbart, die Kosten zu teilen.

Hintergrund war damals laut Landratsamt die Notwendigkeit, zügig mit der Renaturierung des Bachs zu beginnen, um langfristige Schäden zu verhindern. Dass dieses Vorgehen richtig war, zeigen laut Mitteilung der Behörde erste Untersuchungen sowie die vorläufige Einstellung des heutigen Verfahrens gegen "nicht unerhebliche Geldauflagen".

Die Behörde übt aber auch Selbstkritik und schreibt: "Dass die Kommunikation interpretierbar und häufig unterschiedlich auslegbar ist, wurde auch während der beiden Verfahrenstage nochmals deutlich." Dabei bezieht sich das Landratsamt wohl auf einen ungenau formulierten Aktenvermerk seitens des Landratsamtes.

Im Video: Prozess zum Rappenalpbach vorläufig eingestellt

Die Angeklagten mit ihren Verteidigern im Gerichtssaal
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Gegen eine Geldauflage wurde das Verfahren gegen zwei Alpmeister vorläufig eingestellt.

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