Eine Frau mit verpixeltem Gesicht sitz neben ihrem Anwalt im Gerichtssaal.
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Nach der Impfung gegen Corona bekommt eine Frau gesundheitliche Probleme. Sie klagt gegen den Impfstoffhersteller.

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Krank nach Corona-Impfung: Klägerin fordert Schadenersatz

Eine Frau lässt sich im Frühjahr 2021 mit dem Corona-Impfstoff von Astrazeneca impfen. Kurz darauf erkrankt sie schwer und zieht vor Gericht. Nach der Niederlage in erster Instanz hat nun der Prozess am Oberlandesgericht in Bamberg begonnen.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Ein halbes Jahr nach der Abweisung einer Schadenersatzklage am Landgericht Hof gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca hat an diesem Montag der Berufungsprozess am Oberlandesgericht Bamberg begonnen. Der Richter hat einen Vergleich vorgeschlagen, den der Anwalt des Impfstoffherstellers aber abgelehnt hat.

600.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz verlangt

Die 32-Jährige Klägerin aus Hof hatte nach der Impfung Mitte März 2021 eine Darmvenenthrombose bekommen. Sie kam ins Krankenhaus, lag auf der Intensivstation und fiel ins Koma. Letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Die Thrombose führe sie auf eine Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers zurück. Sie leide heute noch unter den Folgen und habe seit der Impfung Schmerzen, so die Oberfränkin am Prozesstag am Oberlandesgericht Bamberg. Durch die Entfernung ihres Darms sei sie geschädigt. Sie fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von rund 600.000 Euro. Bei Kenntnis des Risikos einer Darm- oder Hirnvenenthrombose hätte sie sich nicht impfen lassen, sagte die 32-Jährige.

Der Anwalt der Klägerin sieht einen Produktfehler und behauptet, die Produktinformation sei nicht ausreichend gewesen. Er erklärte, dass ohne eine entsprechende Information über die erheblichen Risiken von Thrombosen und anderen Dauerschäden die Impfzulassung zu verweigern gewesen wäre. "Aus unserer Sicht ist das ein Risiko, das so erheblich ist, dass der Patient von Anfang an darüber informiert hätte werden müssen", so Volker Löschner, Fachanwalt für Medizinrecht. Nur mit einer entsprechenden Information, wie bei anderen Medikamenten, sei die Zulassung möglich gewesen.

Anwalt von Astrazeneca lehnt Vergleich ab

Der Anwalt des Impfstoffherstellers erklärte dagegen heute vor Gericht, dass das Risiko einer Thrombose bei damaligen fünf Millionen Anwendungen des Impfstoffs und 30 Fällen solcher Nebenwirkungen gegenüber dem nicht geimpften Teil der Bevölkerung nicht erhöht gewesen wäre. Der Anwalt lehnte einen Vergleich ab. Auf Nachfrage des BR heißt es unterdessen von Astrazeneca: "Arzneimittelbehörden auf der ganzen Welt haben bestätigt, dass die Vorteile einer Impfung mit unserem Covid-19-Impfstoff Vaxzevria die Risiken der extrem seltenen potenziellen Nebenwirkungen überwiegen."

Anwalt der Klägerin droht mit Gang zum Bundesgerichtshof

Das Landgericht Hof hatte Anfang des Jahres die Klage in erster Instanz abgewiesen, weil kein Produkt- und Informationsfehler bestehe. Laut dem Anwalt der Klägerin sei ein Gutachten erforderlich. Das Landgericht Hof habe das Urteil ohne sachverständliches Gutachten nicht aussprechen dürfen, so der Fachanwalt für Medizinrecht. Sie werden bis zum Bundesgerichtshof gehen, weil es nicht sein könne, dass sich ein Gericht der Beweisaufnahme und einem Gutachten durch einen Sachverständigen entziehe, so Löschner weiter. Das Verfahren ist einer der ersten Prozesse in Deutschland gegen einen Hersteller von Corona-Impfstoff. Ein Urteil soll am 14. August verkündet werden.

Eine Frau lässt sich im Frühjahr 2021 mit dem Corona-Impfstoff von Astrazeneca impfen. Kurz darauf erkrankt sie schwer und zieht vor Gericht. Nach der Niederlage in erster Instanz hat nun der Prozess am Oberlandesgericht in Bamberg begonnen.
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Fordert Schadenersatz: die Frau, die den Impfstoffhersteller Astrazeneca verklagt.

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