Die betroffene Kita in Günzburg, Aufnahme im Herbst 2023.
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Die betroffene Kita in Günzburg, Aufnahme im Herbst 2023.

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Landgericht verhandelt über umstrittene Kita-Finanzierung

Wann gelten Betreuungsstunden für Kita-Kinder als abgeleistet? Mit dieser Frage befasst sich seit Donnerstag das Landgericht Memmingen. Nachdem sich die angeklagte frühere Vorsitzende eines Trägers erklärt hat, könnte der Prozess schon bald enden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Besucht in Bayern ein Kind eine Kita, erhält die Einrichtung dafür eine Förderung. Diese ist unter anderem von der Stundenzahl abhängig, die Eltern für ihre Kinder buchen. Die Kita rechnet dafür mit den Kommunen ab, wie lange das Kind vor Ort tatsächlich betreut wurde.

Bei Kids & Company in Günzburg gab es aber noch ein weiteres Modell. Das Kinderhaus bot gegen einen Pauschalbetrag in den Zeiten zwischen 6 und 22 Uhr eine Betreuungsmöglichkeit an. Allerdings räumte die Einrichtung in einer Presseerklärung im Jahr 2021 ein: "Im Jahr 2020 mussten wir erkennen, dass unsere innovative Idee mit den Förderrichtlinien des Freistaates Bayern (BayKiBiG) nicht so einfach umzusetzen ist." Daraufhin zahlte die Kita nach einer Überprüfung durch das Landratsamt Günzburg rund 300.000 Euro an Fördergeldern zurück.

Fördermittel für mögliche Luftbuchungen?

Im Hinblick auf das mit öffentlichen Mitteln geförderte Rabattmodell wirft die Staatsanwaltschaft der ehemaligen Vorsitzenden des Kita-Trägers Fördermittelbetrug vor. Auf die Vorwürfe reagierte die Angeklagte Stephanie Denzler mit einer Erklärung, die sie durch ihren Anwalt verlesen ließ. Darin sagte sie, ihr sei bewusst gewesen, dass das Rabattmodell zu Luftbuchungen habe führen können. Sie sei aber der Ansicht gewesen, dass das rechtskonform sein könnte, zumal auch andere Kitas Fördermittel für gut 30 Schließtage erhielten.

Prozess wird am Dienstag fortgesetzt

Die Angeklagte bedauere sehr, die Rechtskonformität des Rabattmodells nicht ausreichend überprüft zu haben. Gleichzeitig betonte sie aber, ausschließlich das Wohl der Eltern und Kinder im Auge gehabt zu haben. Außerdem hob sie hervor, sie habe sich nicht im Geringsten bereichert und die Vorstandstätigkeit über viele Jahre unentgeltlich ausgeführt.

Vor Gericht erklärten sich Staatsanwaltschaft und Angeklagte grundsätzlich zu einer Verständigung bereit, die einen reduzierten Strafrahmen und eine Bewährungsstrafe vorsehen könnte. Wie der Vizepräsident des Landgerichts und Pressesprecher Jürgen Brinkmann bestätigte, wäre die Kammer an diese Verständigung nun grundsätzlich gebunden. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Fortgesetzt wird der Prozess am kommenden Dienstag (23. Juli).

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