Am vergangenen Montag ist das Urteil gefallen: Ein Jäger, der die Hündin eines österreichischen Paars erschossen hat, muss eine Geldstrafe von 5.600 Euro zahlen. Der Richter sagt, der angeklagte Jäger habe den Hund ohne triftigen Grund erschossen. Auch weil es fraglich sei, ob der an einem Hüftschaden leidende Hund dem Hasen überhaupt über eine lange Strecke hätte nachjagen können.
Der Fall hat auch bei BR24 zu vielen Reaktionen geführt. "Aber, warum wird die Hundehalterin nicht ebenfalls, wegen Nichtbeachtung der Anleine Pflicht belangt????? Es ist doch verboten Hunde in Wäldern frei laufen zu lassen, da ihr Jagdinstinkt nie schläft!!! So alt und gebrechlich kann ein Hund nie sein!!", lautete ein Kommentar. Andere wiederum sind der Meinung, ein Hund müsse sich auch mal richtig austoben dürfen.
Ein weiterer User schreibt: "Warum war der Hund nicht angeleint? Es gibt Gesetze, die sowas vorschreiben. Meine gut erzogenen Schäferhunde kommen nur an der Leine aus meinem Grundstück. […] Wenn sich jeder an die Regeln halten würde, dann wäre das Leben erheblich einfacher." Doch was genau sind die Regeln? Gibt es überhaupt einheitliche Vorgaben für Bayern?
Keine generelle Leinenpflicht in Bayern
Die Antwortet lautet kurz: Nein. Wie in den meisten Bundesländern (außer in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg) gibt es in Bayern keine gesetzliche und einheitliche Regelung zur Leinenpflicht. Jede Gemeinde ist selbst für ihre Hundeverordnung zuständig. Die meisten Städte beziehen sich bei ihren Regelungen auf Artikel 18 des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsrechts. Meistens gilt: Da, wo viele Menschen sind, müssen Hunde angeleint werden. Das betrifft vor allem spezielle Hunderassen, wie die sogenannten Kampf- bzw. Listenhunden. Die müssen in den meisten bayerischen Städten an der Leine geführt werden.
In Würzburg beispielsweise müssen Hunde im Innenstadtbereich und auch in den Grünanlagen wie im Ringpark an die Leine. Dafür hat die Stadt in jedem Stadtteil öffentlich ausgewiesene Freilaufflächen für Hunde und ihre Halter eingerichtet, in denen sie nach Herzenslust toben, spielen und rennen dürfen. Allerdings gilt der Spielspaß nicht für alle. Hunde mit einer Schulterhöhe ab 50 Zentimeter müssen auch hier an der Leine bleiben.
Unterschiedliche Regelungen von Stadt zu Stadt
In Nürnberg dagegen dürfen kleinere Hunde auch ohne Leine durch die Innenstadt laufen. Dafür gibt es dort in manchen Grünanlagen und in der Nähe von Kinderspielplätzen komplette Hundeverbotszonen.
Auch im Großteil des Regensburger Stadtgebietes dürfen Hunde – mit Ausnahmen – ohne Leine laufen. Und in Augsburg verzichtet die Stadt auf eine Leinenpflicht, sie setzt stattdessen auf die Vernunft der Hundehalter.
Dürfen Hunde ohne Leine in den Wald?
Außerhalb von bebauten und bewohnten Gebieten gelten noch weniger Regeln. Auf Feldwegen etwa dürfen Hunde frei herumlaufen, solange sie sich nicht auf einem Privatweg befinden. Hier können Grundeigentümer eine Leinenpflicht anordnen.
Das Gleiche gilt für Waldgebiete. Grundsätzlich dürfen sich Hunde hier ohne Leine bewegen. Jedoch sollten Hundehalter ihren Hund besonders gut unter Kontrolle haben. Denn in Waldgebieten gilt, wie auch auf dem freien Feld: Wer Hunde in einem Jagdrevier "unbeaufsichtigt" frei laufen lässt, begeht laut Bayerischem Jagdgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Außerdem müssen Hundebesitzer im Frühjahr auf die Brut- und Setzzeiten der Wildtiere Rücksicht nehmen. Im Bestand gefährdete oder bedrohte Wildarten sollten keinesfalls an ihren Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten gestört werden.
Wann darf ein Jäger Hunde schießen?
Ein Jäger darf nicht einfach schießen, auch wenn er verpflichtet ist, die wild lebenden Tiere in seinem Revier zu schützen. Das betrifft vor allem den Schutz von Jungtieren oder brütenden Tieren. Grundsätzlich gilt der Abschuss als letztes probates Mittel. Allerdings haben Hundehalter dafür zu sorgen, dass ihr Hund nicht wildert.
"Der Hund muss immer im Einflussbereich des Halters sein", erklärt Wolfgang Schmölch, vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Würzburg, der selbst Jäger ist. Das heißt, der Hund sollte auf den Wegen in der Nähe seines Menschen bleiben und "nicht irgendwo in 300 Metern Entfernung links und rechts vom Weg im Wald rumrennen".
Aber auch das allein ist nicht Grund genug, um auf das Tier zu schießen. "Dazu muss konkret gewildert werden, das Wild muss konkret gefährdet sein“, sagt Wolfgang Schmölch. Das heißt, der Hund muss das Wildtier zwar noch nicht hetzen, aber zumindest Fährte aufgenommen haben und ihm zielgerichtet folgen. Wenn dann kein Halter in Sicht ist, könnte das die letzte Fährte des Hundes gewesen sein.
War Abschuss in Knetzgau verhältnismäßig?
Eine Frage, die auch beim Urteil im Fall Knetzgau eine Rolle spielte: Der angeklagte Jäger hatte angegeben, die Hündin habe auf der Insel der Mainschleuse Knetzgau einen Hasen gejagt – und ein Besitzer sei nicht zu sehen gewesen. Die Besitzerin der Hündin befand sich nach eigenen Angaben zum Zeitpunkt des Schusses mit ihrem Kanu an der Sportbootschleuse, etwa 20 Meter von ihrer Hündin entfernt. Zudem soll ihre Hündin wegen ihres Hüftleidens gar nicht in der Lage gewesen sein, einen Hasen zu jagen. Diese Fähigkeit stellte auch der Richter in seiner Urteilsbegründung in Frage.
"Der Schuss auf einen Hund muss schon verhältnismäßig sein", sagt der Jäger und Revierleiter des Forstamtes Maintal Wolfgang Schmölch. Das gelte vor allem bei Hunden ab einer gewissen Größe: Es sei unwahrscheinlich, dass ein Dackel ein Reh reißt. Im Fall Knetzgau war die Hundedame ein "Alaskan Malamute", ein großer, aber wohl hüftlahmer Hund. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger haben inzwischen Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Haßfurt eingelegt.
Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Version des Artikels hieß es, so genannte Kampf- und Listenhunde müssten in Bayern immer an der Leine geführt werden. Das ist nicht korrekt. Wir haben den Passus entsprechend geändert und danken für den Hinweis.
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