Was darf ein Jäger und was darf er nicht? Diese Grundsatzfragen hat ein Vorfall in Unterfranken ausgelöst: Ein Jäger hatte im Sommer vergangenen Jahres die Hündin einer österreichischen Touristin erschossen. Der Fall ging vor Gericht, der Jäger soll laut Anklage gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Nun ist das Urteil gefallen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Verhandelt wurde am Amtsgericht Haßfurt. Das sah es als erwiesen an, dass der angeklagte Jäger den freilaufenden Hund ohne triftigen Grund erschossen hat. Verurteilt wurde der 77-Jährige schließlich wegen "Tötung eines Wirbeltieres" zu einer Geldstrafe: 140 Tagessätze zu je 40 Euro, also insgesamt 5.600 Euro muss der Senior zahlen. Dabei blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf 150 Tagessätze plädiert hatte. Der Verteidiger des Jägers hatte einen Freispruch gefordert.
Jäger bedauert vor Gericht Tod des Hundes
Der Jäger selbst sagte bis zuletzt aus, dass der Hund – ein "Alaskan Malamute" – in seinem Revier einen Hasen gejagt habe. Um diesen Hasen zu schützen, also aus Gründen des Jagdschutzes, habe er den wildernden Hund schießen müssen. In seinen letzten Worten vor dem Urteilsspruch sagte der 77-Jährige, dass es ihm leidtue, dass der Hund tot sei. Es tue ihm auch leid, dass der Hund habe leiden müssen. Er habe geschossen, um den Hasen zu retten. Er habe nur den Jagdschutz ausgeübt und habe nichts Verbotenes gemacht.
Richter: War überhaupt ein Hase im Spiel?
Der Richter stellte in seiner Urteilsbegründung infrage, ob überhaupt ein Hase im Spiel gewesen sei und bezog sich unter anderem auf Grundsätze des Deutschen Jagdverbands, bei dem es um "weidgerechtes" Schießen geht. Neben dem Tierschutz und dem Umweltaspekt sei auch ein "mitmenschlicher Aspekt" wichtig. Es gehe darum, dass hier ein Haustier geschossen worden ist. Der Richter stellte infrage, dass der an einem Hüftschaden leidende Hund überhaupt über eine lange Strecke – wie von dem Angeklagten dargestellt – einem Wildtier habe nachjagen können.
Sachverständige: Benutztes Gewehr ungeeignet
Außerdem stellte er das Mittel der Wahl infrage. Der Jäger hatte mit einem Kleinkalibergewehr auf den Hund geschossen. Sachverständige sagten, dass dieses Kaliber nicht geeignet sei, um ein so großes Tier wie den Schlittenhund zu töten, ohne es unnötig leiden zu lassen. Diese Frage im Prozess dürfte auch generell für Jägerinnen und Jäger von Interesse gewesen sein. Viele hatten den Prozess im Gerichtssaal mitverfolgt. Welche Auswirkungen die Einschätzung zum Kleinkalibergewehr auf die Branche allgemein hat, ist noch offen.
Der angeklagte Jäger sagte zudem vor Gericht aus, dass er die Schleuseninsel verlassen habe, um ein Gewehr mit einem größeren Kaliber von zu Hause zu holen. In seinem kleinen Gewehr habe sich eine Patronenhülse verklemmt, weshalb er nicht noch einmal nachschießen habe können.
Landratsamt entscheidet über Waffenschein
Das Gewehr, mit dem der 77-Jährige auf den Hund geschossen hatte, gehört seiner Frau und wurde nach der Tat von der Polizei sichergestellt. Der Jäger ist wegen Beleidigung bereits vorbestraft. Seit März darf er die Jagd nicht ausüben. Noch offen ist, ob der Waffenschein des Seniors verlängert wird oder nicht. Diese Entscheidung trifft dann das Landratsamt Haßberge.
Vorfall im Juli 2022
Die Hundehalterin war damals im Juli 2022 mit ihrem Partner auf einem Paddelausflug in Unterfranken unterwegs. An der Bootsschleuse auf einer Insel der Mainschleuse bei Knetzgau hatte sie ihren Hund an Land gelassen. Nachdem sie dann den Schuss gehört und ihr verletztes Tier entdeckt hatte, verständigte die Halterin die Polizei und eine Tierärztin. Die konnte den Hund aber nicht mehr retten. Die Österreicherin erstattete Anzeige.
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