Am 16. August 2022 hatte sich der Nürnberger Jesuitenpater Jörg Alt während eines Klimaprotests mit einer Hand auf die Straße am Nürnberger Hauptbahnhof geklebt. Dafür wurde der 63-Jährige rechtskräftig wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er ging in Revision gegen das Urteil - aber ohne Erfolg: Nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht die Revision vor einer Woche verworfen hat, meldet sich nun Pater Alt mit einem Statement zurück.
Pater besteht auf Ersatzfreiheitsstrafe: 25 Tage Gefängnis
Alt teilt darin mit, die nun bestätigte Strafe von 50 Tagessätzen zu zehn Euro nicht zu bezahlen und stattdessen auf Ersatzfreiheitsstrafe zu bestehen. Als Ordensmann verfüge er wegen des Armutsgelübdes weder über finanzielle Mittel noch über pfändbares Eigentum. Auch um Spenden wolle er nicht bitten. Mit der Begründung: "Weil ich nach wie vor davon überzeugt bin, das Bestmögliche zum richtigen Zeitpunkt getan zu haben".
Zudem wolle er sich nicht "freikaufen" und sei stattdessen bereit, seine Strafe durch 25 Tage Gefängnis abzusitzen. "Ich tue dies in Solidarität mit jenen Klimaaktivistinnen und -aktivisten, die von Verwaltung und Justiz ähnlich behandelt werden – das mag alles rechtmäßig sein, es ist aber ungerecht", so Alt weiter.
"Unbelehrbarer Überzeugungstäter"
Aber: "Mir geht es mit der Aussicht auf das Gefängnis nicht gut", gesteht Alt. Er tue dies für seine Freundinnen und Freunde aus dem globalen Süden sowie die kommenden Generationen. "Für deren Wohlergehen schränke ich gerne mein eigenes Wohlergehen ein", folglich gehe er gerne als ein "unbelehrbarer Überzeugungstäter" ins Gefängnis.
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