Die Bundespolizei kontrolliert einen Zug.
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Anlässlich des Vorfalls mit einer Zugbegleiterin ruft die Bundespolizei zu mehr Zivilcourage auf.

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Mann attackiert Zugbegleiterin – Reisende ignorieren Hilferufe

Ein Mann hat in einem Zug bei Weißenburg eine Schaffnerin angegriffen. Sie hatte ihn zuvor gebeten, sein Fahrrad aus der Tür zu schieben. Die Frau rief um Hilfe, laut Polizei schritt aber niemand ein. Die Polizei ruft zu mehr Zivilcourage auf.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Ein Mann hat am Donnerstag in einem Regionalexpress eine Zugbegleiterin attackiert – die Umstehenden seien allerdings nicht eingeschritten, obwohl die Frau um Hilfe gerufen habe, teilte die Bundespolizei am Samstag mit.

Der Unbekannte blockierte mit seinem Fahrrad wohl gegen 13 Uhr am Bahnhof Weißenburg die Tür. Damit der Zug, der von Augsburg nach Nürnberg unterwegs war, weiterfahren konnte, bat die 30 Jahre alte Zugbegleiterin den Mann, sein Fahrrad samt Anhänger aus der Tür zu schieben. Der habe jedoch "unmittelbar aggressiv" reagiert, berichtete die Polizei.

Schläge auf den Oberkörper

Der Mann hatte seine kleine Tochter mit dabei. Das habe ihn aber nicht davon abgehalten, die Zugbegleiterin mit Fäusten auf den Oberkörper zu schlagen und so stark an ihren Handy-Umhängebändern zu zerren, dass sie dadurch Verletzungen erlitt, hieß es. Außerdem fiel ihr Diensthandy zu Boden und ging kaputt. Die Zugbegleiterin bat die umstehenden Reisenden mehrfach um Hilfe, so die Polizei. Doch die Passagiere reagierten nicht.

Gegen den Unbekannten hat die Bundespolizeiinspektion Nürnberg ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung eingeleitet, der Schaden des Handys beläuft sich auf 200 Euro.

Polizei: Hilfe leisten ist Pflicht

Die Polizei schrieb in einer Pressemitteilung: "Solche und ähnliche Vorfälle sind für die meisten Menschen Ausnahme- und Stresssituationen. Dennoch ist jeder Mensch in Gefahren- oder Notfällen verpflichtet, Hilfe zu leisten." Wer das nicht tut, dem droht bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe. Geregelt ist das im Artikel 323c, Strafgesetzbuch (StGB).

Die Bundespolizei erklärt weiter: Wer so eine Situation mitbekomme, sollte die Polizei rufen, andere um Hilfe bitten, sich die Tätermerkmale einprägen, sich um das Opfer kümmern und anderweitig helfen, so gut es geht. Selbst in Gefahr bringen, müsse sich aber niemand.

Wer Hinweise zum Täter oder mehr Informationen hat, soll sich bei der Bundespolizeiinspektion Nürnberg unter der Telefonnummer 0911-2055510 oder unter bpoli.nuernberg@polizei.bund.de melden.

Immer mehr Übergriffe in der Bahn

Bahn-Mitarbeitende werden immer öfter Opfer von Gewalt. Deshalb stattet die DB ihre Zugbegleiter in drei bayernweiten Pilotprojekten inzwischen mit Bodycams aus. Diese haben zumindest eine abschreckende Wirkung. 2022 hatte es laut Bahn 3.138 Übergriffe auf Mitarbeitende des Konzerns gegeben – ein Anstieg um rund 21 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Zugriff auf die Filmaufnahmen der Bodycam hat laut Bahn übrigens die Bundespolizei. Und auch nur dann, wenn eine Strafanzeige vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wird das Bildmaterial nach 72 Stunden gelöscht.

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