Im Betrugsverfahren gegen einen Kommunalpolitiker der Freien Wähler aus der Oberpfalz hat der Beschuldigte einen Teilerfolg erzielt. Wie der Bayerische Rundfunk erfuhr, forderte das Landgericht Nürnberg-Fürth die Staatsanwaltschaft zu Nachermittlungen auf. In dem Verfahren geht es um den Verkauf angeblich minderwertiger Masken an den Freistaat.
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Höhe des Betrugs umstritten
Laut Landgericht halte unter anderem die Kalkulation der Staatsanwaltschaft über die Höhe des Betrugs einer ersten Überprüfung nicht stand. Zu weiteren Einzelheiten des Verfahrens wollte sich eine Justizsprecherin nach BR-Anfrage nicht äußern. Sie verwies darauf, dass die Anklage noch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen worden sei.
Der Haftbefehl gegen den Politiker aus dem Raum Neumarkt in der Oberpfalz wurde inzwischen aufgehoben, bestätigte die Sprecherin.
Masken sollen Standard nicht erfüllt haben
Medienberichten zufolge hat das Landgericht Nürnberg-Fürth Zweifel, ob die Vorwürfe tatsächlich so zutreffen, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet wird. Zusammen mit einem Geschäftspartner habe der Stadt- und Kreisrat der Freien Wähler zu Beginn der Corona-Pandemie Schutzmasken aus China importiert, die nicht dem erforderlichen Standard entsprachen.
Obwohl die beiden Beschuldigten gewusst hätten, dass es sich um minderwertige Masken handle, hätten sie diese an den Freistaat verkauft, so die Staatsanwaltschaft. Die Höhe des Betrugs beziffern die Ermittler in der Anklage auf etwa zwei Millionen Euro.
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