Wenn Kinder aufgrund familiärer Notsituationen woanders untergebracht werden müssen oder das Kindeswohl gefährdet ist, müssen Kinder und Jugendliche in Obhut genommen werden. Zuständig dafür sind die Jugendämter. Zuvor wird das Wohl beziehungsweise die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch die Ämter eingeschätzt.
Im vergangenen Jahr 2022 mussten die Jugendämter in Bayern diese Einschätzung deutlich häufiger abgeben als im Jahr zuvor. Das geht aus Zahlen des Landesamts für Statistik mit Sitz in Fürth hervor, das einen deutlichen Anstieg an sogenannten Gefährdungseinschätzungen verzeichnet.
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Mehr als 21.000 Gefährdungseinschätzungen in Bayern
Insgesamt seien 21.102 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt worden, teilt die Behörde mit. In gut einem Drittel der Fälle (7.606 Fälle) wurde aber weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt, heißt es aus dem Landesamt.
Im Vorjahr waren es demnach gut 1.500 Fälle weniger gewesen (19.587 Verfahren). Das entspreche einem Plus von knapp acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren dem Landesamt zufolge 10.810 Jungen und 10.292 Mädchen.
Bei einem Drittel bestand kein Handlungsbedarf
Vernachlässigung und Misshandlung waren demnach die häufigsten Gründe einer Kindeswohlgefährdung. In knapp 3.240 Fällen sei das Wohl der Kinder akut oder latent gefährdet gewesen.
Bei knapp 7.500 Überprüfungen wurde laut Landesamt keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, wohl aber ein Hilfebedarf. Das seien etwa Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme. Den prozentual größten Anteil (7.606 Fälle) machten Angelegenheiten aus, in denen kein weiterer Handlungsbedarf bestand.
Justiz schaltete Jugendamt am häufigsten ein
Angestoßen wurden die Überprüfungen den Daten zufolge am häufigsten (6.130 Fälle) durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, sowie von der Schule (2.102 Fälle). Gut 2.000 mal meldeten Bekannte oder Nachbarn einen Verdacht (2.067 Fälle), weitere 2.039 Meldungen gingen anonym ein, heißt es von den Statistikern.
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