In Bayern häufen sich aktuell Fälle von Geflügelpest, die in mehreren Landkreisen auftraten. Neue Meldungen gibt es aus den Landkreisen Landshut, Bamberg und Miltenberg.
Schutzzone im Landkreis Landshut
Auf einem geflügelhaltenden Betrieb in der Gemeinde Ergoldsbach im Landkreis Landshut ist ein Fall von Vogelgrippe festgestellt worden. Das hat das zuständige Landratsamt mitgeteilt. Auf dem betroffenen Hof wurden Enten und Hühner gehalten, die größtenteils durch den Erreger selbst bereits umgekommen sind. Um die Infektionsgefahr einzudämmen, richtet das Staatliche Veterinäramt eine drei Kilometer Radius umfassende Schutzzone ein, umrahmt von einer zehn Kilometer umfassenden Überwachungszone. In diesem Bereich gelten Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für ansässige Geflügelhalter. Diese gelten bis auf Weiteres, mindestens aber bis Anfang/Mitte März, so das Landratsamt.
Hobby-Hühnerhaltung im Landkreis Bamberg
Das Landratsamt Bamberg machte ebenfalls heute einen Fall im westlichen Landkreis in einer kleinen Hühnerhaltung bekannt. Die Tiere des Hobbyhühnerhalters seien innerhalb kürzester Zeit verendet. Da es sich um einen Bestand von weniger als 50 Tieren gehandelt habe, müsse "keine Schutz- und Überwachungszone mit weitergehenden Maßnahmen und Beschränkungen" ausgewiesen werden.
Keine Schutzzone im Landkreis Wunsiedel
Trotz des Auftretens eines Falls von Vogelgrippe im Landkreis Wunsiedel am Freitag muss auch dort keine Schutzzone eingerichtet werden. Das gab das Landratsamt Wunsiedel in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken bekannt. In diesem Fall ging es um einen Hobbybestand mit weniger als 50 Enten und Hühnern. Alle Tiere sind entweder verendet oder von einem Amtstierarzt eingeschläfert worden. Halterinnen und Haltern von Geflügel wird von den Ämtern lediglich empfohlen, ihre Tiere nicht ins Freie zu lassen, um sie zu schützen.
Toter Wanderfalke im Landkreis Miltenberg
Im Landkreis Miltenberg wurde ein toter Wanderfalke gefunden, bei dem am 24. Januar 2023 das Virus nachgewiesen wurde.
Obwohl es aktuell im unterfränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld keinen Fall und auch keinen Verdachtsfall für Geflügelpest gibt, gilt in Teilen eine Stallpflicht. Ende Januar 2023 war in einem privaten Thüringer Hühner- und Entenbetrieb im Landkreis Schmalkalden-Meiningen die Geflügelpest festgestellt worden. Seitdem gilt für einen Zehn-Kilometer-Radius um den Betrieb im Landkreis Schmalkalden-Meiningen Stallpflicht. Dadurch ist der nördliche Landkreis Rhön-Grabfeld betroffen.
Verschärfte Maßnahmen in Bayern seit Herbst
Zuletzt waren unter anderem in München sowie in den Landkreisen Schwandorf Vogelgrippe-Fälle nachgewiesen worden.
Bereits seit Herbst 2022 sind Geflügelausstellungen, -börsen und Veranstaltungen ähnlicher Art in ganz Bayern untersagt. Zudem sind verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet worden, um den Eintrag des Virus in gehaltene Geflügelbestände möglichst zu verhindern.
Keine Ansteckung von Menschen bekannt
Die Geflügelpest ist eine in der Regel tödlich verlaufende Tierseuche, an der vor allem auch Hühner und Puten erkranken können. Es gilt als wahrscheinlich, dass Wasser- und Zugvögel zu den Überträgern dieser Seuche gehören und sich das Virus deshalb schnell flächendeckend ausbreiten kann. Sollte der Erreger in einem Nutztierbestand festgestellt werden, kommen EU-weit geltende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zum Tragen: Die Tiere des infizierten Bestandes müssen komplett getötet werden, es müssen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, um die Ausbreitung einzudämmen. Menschen können sich in aller Regel nur schwer mit Vogelgrippeviren anstecken.
Die auch als Vogelgrippe bekannte Geflügelpest wird beim direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder mit kontaminierten Materialien übertragen. Eine Ansteckung von Menschen auf diesem Wege ist in Deutschland nicht bekannt. Dennoch soll man tote Vögel nicht anfassen. Mehrere tote oder kranke Tiere an einem Ort sollen dem Veterinäramt gemeldet werden.
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