Um für möglichst sichere Christkindlmärkte, Ausstellungen, Sportveranstaltungen, Feste und Messen zu sorgen, dürfen bayerische Polizisten künftig "anlasslos" Taschen von Besuchern kontrollieren. Laut einer neuen Rechtsverordnung ist ab Samstag im Freistaat die Polizei dafür zuständig, die Einhaltung der neuen Waffen- und Messerverbote des Bundes zu überprüfen.
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"Damit kann die Bayerische Polizei insbesondere das neue Messerverbot rechtzeitig zum Beginn der Christkindlmarkt-Saison auch ohne konkreten Anlass kontrollieren", teilte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mit. Die Sicherheit auf Weihnachtsmärkten habe hohe Priorität.
Wie will die bayerische Polizei kontrollieren?
Laut Herrmann geht es vor allem darum, "stichprobenartig zu überprüfen, dass keine unerlaubten Gegenstände mitgebracht werden, die eine Gefahr für die Sicherheit auf dem Christkindlmarkt darstellen können". Flächendeckende Kontrollen bei öffentlichen Veranstaltungen werde es in der Regel nicht geben. Sie seien auch nicht erforderlich.
Für die Sicherheit der einzelnen Weihnachtsmärkte sei grundsätzlich der Veranstalter zuständig. Eng abgestimmt mit Polizei und Sicherheitsbehörden gebe es maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte. "Die Polizei wird lageangepasst uniformiert und zivil Präsenz zeigen", erläuterte der Minister. Ziel seien zwar möglichst sichere Christkindlmärkte in Stadt und Land. "Gleichzeitig sollen unsere Sicherheitsmaßnahmen den vorweihnachtlich friedlichen und besinnlichen Charakter nicht stören."
Wo sind Waffen und Messer verboten?
Bundesweit gilt seit Ende Oktober ein strengeres Waffengesetz – eine Reaktion auf den Messeranschlag von Solingen. Das Gesetz legt fest, dass Waffen bei "öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen" verboten sind. Das gilt demnach auch für Theater-, Kino- und Diskothekenbesuche sowie für Tanzveranstaltungen.
Das Verbot bezieht sich laut Gesetz auf Schusswaffen, aber auch auf "tragbare Gegenstände", mit denen die "Angriffs- und Abwehrfähigkeit" von Menschen beeinträchtigt werden kann. Damit sind "insbesondere Hieb- und Stoßwaffen" gemeint. Ausnahmen gibt es unter anderem für gewerbliche Aussteller von Messern sowie für Inhaber und Kunden gastronomischer Betriebe.
Auch für "Verkehrsmittel des öffentlichen Personenfernverkehrs" – also Busse und Bahnen – gilt ein Waffenverbot, ebenso für Wartehäuschen an Haltestellen und Bahnhöfe. Darüber hinaus dürfen Landesregierungen per Rechtsverordnung verbieten, Waffen und Messer auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu tragen, an denen es wiederholt zu Gewaltdelikten gekommen ist oder an denen Menschenansammlungen möglich sind.
Warum darf die Polizei kontrollieren?
Nach dem bundesweiten Waffengesetz darf die "zuständige Behörde" zur Durchsetzung von Waffen- und Messerverboten Menschen "kurzzeitig anhalten, befragen, mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen sowie die Person durchsuchen". Diese Befugnis gilt bei öffentlichen Veranstaltungen sowie in Waffen- und Messerverbotszonen. Bayern hat nun in einer Verordnung (externer Link) festgelegt, dass für solche Kontrollen im Freistaat die Polizei zuständig ist.
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