Eigentlich galten die Geräte als zuverlässig. Nun aber wird die Laserpistole LTI 20/20 TruSpeed Berichten zufolge in einem Bundesland aus dem Verkehr gezogen. Die mobilen Messgeräte zur Geschwindigkeitskontrolle dieses Typs seien fehleranfällig, berichtet der Spiegel (externer Link).
Die nordrhein-westfälische Polizeibehörde sei angewiesen, das Modell deshalb "mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres nicht mehr für die repressive Geschwindigkeitsüberwachung einzusetzen."
Auch in anderen Bundesländern ist die Laserpistole offenbar im Einsatz – etwa in Bayern: "Aktuell befinden sich 54 Laserhandmessgeräte des Typs LTI 20/20 TruSpeed bei der Bayerischen Polizei im Einsatz", berichtet Polizeiamtsrat Markus Plenk auf Anfrage von BR24. 15 weitere Geräte seien bereits beschafft worden, befänden sich jedoch noch nicht im Einsatz. Das Modell werde in ganz Bayern genutzt und hätte einen Anteil von unter 20 Prozent an den Laserhandmessgeräten.
Bayern will die Geräte weiter benutzen
Doch nach Einschätzung der Polizei in Bayern ist kein Anlass gegeben, das Gerät nicht zu verwenden oder die damit erstellten Messungen infrage zu stellen. Plenk erklärt: Vor jeder Inbetriebnahme der Laserhandmessgeräte sei an einem ruhenden Objekt ein Vortest durchzuführen, der sogenannte Nulltest. Üblicherweise erfolge er an einem Verkehrszeichen. "Der beschriebene Fehler entstand beim Ausrichten auf ein ruhendes Kfz und nach unserer Einschätzung und in Abklärung mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt durch ein bewusstes Reproduzieren in Form eines 'Abgleitens' des Fokus von einer glatten Oberfläche des Kfz wie beispielsweise Kennzeichen/Frontspoiler auf Motorhaube."
Werde das Gerät aber entsprechend der Gebrauchsanweisung und der Schulung bedient, trete der Fehler demnach nicht in dem beschriebenen Maße auf. "Eine abschließende Prüfung und Aussage der PTB bleibt abzuwarten", gibt Plenk zu bedenken.
Was kann man tun, wenn man kürzlich geblitzt wurde?
Wer befürchtet, betroffen zu sein, muss selbst aktiv werden: Sobald man den Anhörungsbogen erhält, kann man Akteneinsicht fordern, weiß Alexander Schnaars vom ADAC. So lässt sich prüfen, welches Gerät bei einer Geschwindigkeitskontrolle genutzt wurde, nur selten finde sich diese Information schon im Anhörungsbogen. Liegt zwischenzeitlich auch der Bußgeldbescheid vor, könne man gegen diesen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
"Die Akteneinsicht kann man auch ohne rechtlichen Beistand einfordern. Auch den Einspruch kann man ohne Anwalt oder Anwältin einlegen", meint Schnaars. Ob man eine Rechtsberatung in Anspruch nimmt – der ADAC etwa bietet Mitgliedern eine kostenlose juristische Erstberatung – das müsse jeder individuell entscheiden.
Nordrhein-Westfalen und Bayern scheinen die Lage unterschiedlich zu bewerten. Einspruch einlegen können Autofahrer und Autofahrerinnen trotzdem. Doch: "Sollten die bayerischen Gerichte es aufgrund der Aussagen der bayerischen Polizei nicht so sehen wie die Gerichte in NRW, müsste man den konkreten Messfehler innerhalb eines Gerichtsverfahrens feststellen", erklärt Schnaars vom ADAC.
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