Am Amtsgericht München hat am Donnerstag der Prozess um einen tödlichen Raserunfall begonnen. Der 22-jährige Angeklagte legte über seine Anwältin zu Beginn des Prozesses ein Geständnis ab. Er gab zu, dass er im Juli einen 18-Jährigen tödlich verletzt hat, als er in der Münchner Innenstadt vor einer Polizeikontrolle geflohen war. Doch kurz darauf wurde der Prozess ausgesetzt und an das Landgericht München verwiesen.
Amtsgericht kann nur bis zu vier Jahre Haft verhängen
Der Grund: Da die Tat möglicherweise mit einer Haftstrafe von über vier Jahren belegt werden kann, hat die Richterin den Fall an die nächst höhere Instanz verwiesen. Bei der Schöffenkammer am Amtsgericht ist vier Jahre die Höchststrafe.
Angeklagter: "Es tut mir so leid"
Der Angeklagte war mit bis zu 144 km/h durch die Innenstadt gerast, wo ein Maximaltempo von 50 Kilometern pro Stunde erlaubt ist. Als er den Gerichtsaal betrat, brach er in Tränen aus. Er blickte zur Zuschauertribüne und sagte: „Es tut mir so leid“.
Prallte gegen Trambahn-Häuschen am Leonrodplatz
Laut Staatsanwaltschaft kollidierte sein Fahrzeug beim Fluchtversuch mit einem weiteren Auto und prallte gegen ein Trambahn-Häuschen am Leonrodplatz.
Drei Jugendliche, die dort standen, wurden verletzt, einer davon tödlich. Der 18-Jährige starb noch an der Unfallstelle. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 22-Jährigen unter anderem verbotene Kraftfahrzeugrennen und fahrlässige Tötung vor. Zudem soll der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter Drogen und Alkohol gestanden haben. Wann der Prozess am Landgericht München beginnt, ist noch nicht bekannt.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!