Der damalige Angeklagte beim Prozess
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Der damalige Angeklagte beim Prozess

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Nach Tod eines Teenagers – Mordurteil gegen Raser rechtskräftig

Das Mordurteil gegen einen Raser, der vor knapp drei Jahren in München einen 14-Jährigen totgefahren hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision verworfen. Der Verurteilung zu lebenslanger Haft ist rechtskräftig.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Im Fall eines 14 Jahre alten Schülers, der in München von einem Raser getötet wurde, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Verurteilung des Täters als Mörder bestätigt. Das Landgericht München hat am Montag mitgeteilt, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision verworfen hat. Damit ist die Verurteilung zu lebenslanger Haft rechtkräftig.

Mit 122 Stundenkilometern auf der falschen Straßenseite

Der Mann aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hatte den Teenager im November 2019 mit seinem Auto und einer Geschwindigkeit von mindestens 122 Kilometern pro Stunde erfasst, als der an einer Bushaltestelle über die Straße gehen wollte. Eine Freundin des getöteten Jungen überlebte an jenem Abend verletzt, weitere Autofahrer wichen dem Fahrzeug in letzter Sekunde aus.

Flucht vor der Polizei wegen Koks

Der Fahrer war an jenem Abend auf der falschen Seite der Fürstenrieder Straße in München Laim als Geisterfahrer auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle, weil er zuvor gekokst und damit gegen Bewährungsauflagen wegen einer anderen Verurteilung verstoßen hatte.

Lebenslange Haft wegen Mordes und versuchten Mordes

Er wurde im März 2021 zu lebenslanger Haft wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes verurteilt. Als Mordmerkmale sah das Gericht das Nutzen eines "gemeingefährlichen Mittels" und Heimtücke an. Die Verteidigung des Mannes hatte eine Verurteilung wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge gefordert - nicht wegen Mordes.

Verteidigung hatte Mordanklage kritisiert

"Es handelt sich hier um eine Mordanklage, die vor vier oder fünf Jahren wohl nicht erhoben worden wäre", hatte die Anwältin des Angeklagten in München zum Prozessauftakt gesagt. "Wie kommt man dazu, davon auszugehen, dass unser Mandant vorsätzlich Personen ermorden wollte?" Ein Einwand, den das Gericht damals nicht gelten ließ: "Die Aussage 'Ich wollte ihn nicht töten' hören wir in nahezu 90 Prozent aller Schwurgerichtsverfahren", sagte damals die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung, die nun vom BGH bestätigt wurde.

Unter Verwendung von dpa-Material und AFP

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