Archiv: 11.03.2024: Der Angeklagte (l.) steht in einem Gerichtssaal des Landgerichts Kempten.
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Das Urteil im Mordprozess nach der Gewalttat bei Schloss Neuschwanstein ist rechtskräftig.

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Mord bei Neuschwanstein: Urteil rechtskräftig

Das Urteil im Prozess um den Mord an einer amerikanischen Studentin bei Schloss Neuschwanstein ist nun offiziell rechtskräftig. Im März hatte das Landgericht Kempten einen 31-jährigen Amerikaner zu einer lebenslangen Haft verurteilt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Das Urteil im Mordprozess nach der Gewalttat bei Schloss Neuschwanstein ist rechtskräftig. Das haben sowohl das Landgericht Kempten als auch der Anwalt des verurteilten 31-jährigen US-Amerikaners dem BR bestätigt.

Alle Fristen verstrichen

Verteidiger Alexander Stevens hatte bereits Mitte Juni dem BR gesagt, dass er eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht weiterverfolgen wolle: "Nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe hätte die Revision aus unserer Sicht keine Aussicht mehr auf Erfolg", teilte der Anwalt damals mit. Inzwischen sind nun auch alle Fristen, gegen das Urteil vorzugehen, verstrichen. Damit ist es laut Verteidiger Stevens offiziell rechtskräftig. Sein Mandant werde demnächst in die JVA in Straubing verlegt.

Lebenslange Haft

Im März hatte das Landgericht Kempten den 31-jährigen Amerikaner wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.

Angriff in der Nähe von Schloss Neuschwanstein

Der Mann hatte am 14. Juni 2023 zwei amerikanische Touristinnen in der Nähe von Schloss Neuschwanstein angegriffen, eine der beiden Frauen vergewaltigt und die beiden Studentinnen in die Pöllatschlucht gestoßen. Die ältere der beiden Frauen überlebte den Sturz über 50 Meter in die Tiefe mit Prellungen, Schürf- und Platzwunden, ihre 21-jährige Freundin starb wenige Stunden nach dem Angriff im Krankenhaus. Der Angeklagte hatte sie nach eigenen Angaben während der Vergewaltigung bis zur Regungslosigkeit gewürgt.

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