Die Tat ereignete sich im September 2023, wenige Tage vor Beginn des neuen Schuljahres. In einem Gebüsch hinter einem Schulzentrum im unterfränkischen Lohr finden Polizisten einen toten Jugendlichen. Er wurde erschossen – mutmaßlich von einem ebenfalls 14 Jahre alten Mitschüler. Seitdem beschäftigt den Ort die Frage, wie es zu der Tat kommen konnte: Was waren die Motive des mutmaßlichen Schützen? Wie kam er an die Waffe? Nun beginnt am Landgericht Würzburg der Mordprozess.
Angeklagter soll US-Serientäter nachgeahmt haben
Für das Geschehen in dem Gebüsch gibt es offenbar keine Zeugen. Ein Bekannter des mutmaßlichen Täters hatte die Polizei informiert. Nachdem dieser ihm von der Tat berichtet haben soll. Fest steht: Die Kugel traf das Opfer von hinten in den Kopf. Doch zunächst konnten die Ermittler über das Motiv nur rätseln. Kurz nach der Tat kursierten in Lohr verschiedene Spekulationen, zum Beispiel über einen möglichen Streit um einen geringen Geldbetrag.
Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von einem Vorwurf aus, durch den Fall noch einmal drastischer wirkt. Demnach soll der Angeklagte heimtückisch aus Mordlust gehandelt haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft nahm sich der 14-Jährige den US-amerikanischen Serienmörder Jeffrey Dahmer zum Vorbild. Zwischen 1978 und 1991 tötete dieser insgesamt 17 junge Männer, darunter einen 14-Jährigen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat sich der Angeklagte im Freundeskreis und online den Namen des Serienkillers geben lassen.
Tatwaffe stammte von einem Nachbarn
Der Angeklagte hat sich bis zum Prozessauftakt nicht zu der Tat geäußert. Seit September 2023 befindet er sich in Untersuchungshaft. Allerdings gab er bei einer Vernehmung durch den Ermittlungsrichter an, wo sich das Versteck der mutmaßlichen Tatwaffe befand. In der Wohnung des Jugendlichen fand die Polizei daraufhin eine Schusswaffe. Es handelte sich um eine ČZ 75, eine halbautomatische Selbstladepistole. Die Waffe war auf einen 66 Jahre alten Nachbarn des Jugendlichen zugelassen. Diesen konnte die Polizei allerdings nicht mehr vernehmen. Zum Tatzeitpunkt befand er sich schwer krank im Krankenhaus. Inzwischen ist der Mann gestorben. Einbruchsspuren gab es an seiner Wohnung nicht.
Familie leidet psychisch unter der Tat
Eltern und Geschwister des verstorbenen Jugendlichen werden als Nebenkläger von zwei Anwälten vertreten. Die Eltern sind durch die Tat "psychisch erheblich traumatisiert", sagt ihr Anwalt Norman Jacob.
Da es sich beim Angeklagten um einen Jugendlichen handelt, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. So ist es Gesetz. Eine Gerichtssprecherin will Medienvertreter regelmäßig über den Prozess informieren.
Dem mutmaßlichen Täter drohen bis zu zehn Jahre Haft. Das Landgericht will bis in den August an bis zu 17 Tagen verhandeln.
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