Am Montag noch saßen die Klimaaktivisten der "Letzten Generation" auf der Luitpoldbrücke und blockierten den Verkehr durch die Stadt. Am Tag drauf sitzen acht der Beteiligten in Präventivgewahrsam.
Das Münchner Amtsgericht habe die Protestaktionen geprüft und anschließend den Gewahrsam für die Aktivisten angeordnet, teilte die Polizei am Dienstag mit. Die Protestierenden der "Letzten Generation" hatten sich am Montag zweimal auf die Straße der Luitpoldbrücke gesetzt. Einige hatten sich auch an der Fahrbahn festgeklebt. Beide Male verursachten die Protestaktionen lange Staus durch die Stadt.
- Zum Artikel: "Münchner Luitpoldbrücke zwei Mal an einem Tag blockiert"
Unterschiedlich langer Gewahrsam für die Aktivisten
Nach der Aktion wurden insgesamt acht Personen auf richterliche Anordnung in Präventivgewahrsam in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim genommen, mit unterschiedlicher Dauer: Für eine Person endet der Gewahrsam bereits heute Abend, für eine am Donnerstag und für zwei weitere am Wochenende. Ein Aktivist wird am 29. November entlassen und die letzten drei am 2. Dezember.
In München: Insgesamt 21 Protestierende in Präventivgewahrsam
Seit einer ähnlichen Protestaktion in München vor einigen Wochen befinden sich bereits 13 weitere Mitglieder der Gruppe in Polizeigewahrsam. Sie waren auf richterliche Anordnung für 30 Tage in Präventivgewahrsam geschickt worden. Insgesamt sitzen aktuell also 21 Frauen und Männer nach Klimaprotesten in Form von Straßenblockaden in München in einer Justizvollzugsanstalt. Einer der Aktivisten in Gewahrsam befand sich nach Angaben der Gruppe am Montag weiter im Hungerstreik, den er gut eine Woche zuvor begonnen hatte. Nach Polizeiangaben verweigert der Mann zwar das Essen, nimmt aber Getränke zu sich.
Forderungen der Aktivisten: Tempolimit und 9-Euro-Ticket
Die Gruppierung "Letzte Generation" ist mittlerweile bekannt für ihre Straßenblockaden und Proteste in Museen und Ausstellungen. Auch zu den Protestaktionen auf der Luitpoldbrücke bekannte sich die Bewegung. Auf Plakaten forderten sie in München "100km/h und 9€ für alle" – also eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf deutschen Autobahnen und die Wiedereinführung eines 9-Euro-Tickets für den öffentlichen Nahverkehr.
Bayern: 30 Tage Präventivgewahrsam möglich
Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.
Präventivgewahrsam ist zwar auch in anderen Bundesländern möglich. Meist bewegt sich der zeitliche Rahmen der möglichen Dauer aber zwischen vier und 14 Tagen.
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