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Unfall mit drei Toten: Strafe für SUV-Raser reduziert

Unfall mit drei Toten: Strafe für SUV-Raser reduziert

Drei französische Touristen waren 2017 bei einem Unfall im Münchner Osten ums Leben gekommen. Der Unfallverursacher wurde heute in einem Berufungsverfahren zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Erstinstanzlich waren es vier Jahre.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Das Landgericht München hat die Strafe für den SUV-Fahrer, der einen Unfall mit drei Toten verursacht hat, reduziert: Drei Jahre und neun Monate Haft lautet jetzt das Urteil wegen fahrlässiger Tötung. Ansonsten wurde die Berufung des 64-jährigen ebenso wie die der Nebenklage verworfen. Vor zwei Jahren war der Autofahrer zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung.

Lebenslange Führerscheinsperre

In seinem letzten Wort hatte der 64-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Ebersberg erklärt, dass ihm der Unfall sehr leid tue. Er könne ihn nicht rückgängig machen, sagte er. Das Urteil nahm er dann ohne sichtliche Regung auf. Drei Jahre und neun Monate Haft. Drei Monate weniger als in der ersten Instanz. Wegen der langen Verfahrensdauer und weil eine frühere Vorstrafe inzwischen gelöscht ist und daher nicht mehr berücksichtigt werden darf, so der Vorsitzende Richter. Es bleibt aber bei der lebenslangen Führerscheinsperre. Der Angeklagte sei nicht zum Führen eines Fahrzeugs geeignet, so die Begründung.

Auf der Wasserburger Landstraße mit über 120 Stundenkilometer auf den Kleinwagen gekracht

Mit mehr als 120 km/h hatte er an einer Ampel einen gerade anfahrenden Kleinwagen gerammt, in dem eine Familie aus Frankreich saß. Für den Vater von zwei Opfern war es Mord – das Gericht blieb aber bei fahrlässiger Tötung. Es sei dem SUV-Fahrer nicht nachzuweisen, dass er den Tod von Menschen tatsächlich in Kauf genommen habe.

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Es war Mord - so der Vater von zwei Opfern in seinem Plädoyer

Zuvor hatte der Vater von zwei Opfern gefordert, das Verfahren an einem Schwurgericht neu aufzurollen. Es gehe nicht um fahrlässige Tötung, sondern um Mord, hieß es in dem Plädoyer, das er von seiner Anwältin verlesen ließ. Der Angeklagte habe es auf den Unfall “geradezu angelegt“ und müsse lebenslang ins Gefängnis. Die Verurteilung zu vier Jahren Haft am Amtsgericht München 2019 sei „eine Ohrfeige“ für die Angehörigen der Toten gewesen. Der Vater erklärte auch, dass sie sich durch die Staatsanwaltschaft nicht wirklich vertreten gefühlt hätten. Möglicherweise wäre das anders gewesen, „wenn drei Deutsche ums Leben gekommen wären.“

Verteidigung plädierte auf Bewährung

Die Verteidigung des SUV-Fahrers hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Der Anwalt erklärte den Unfall mit einer massiven Form von Geistesabwesenheit. Dass sein Mandant absichtlich mit so hoher Geschwindigkeit gefahren sei, sei auszuschließen. Dafür müsste er selbstmordgefährdet gewesen sein, so die Verteidigung. Die Äußerung kommentierten die Hinterbliebenen im Saal mit Kopfschütteln und ungläubigem Gelächter.

Dramatische Szenen am brennenden Auto

Der damals 60-Jährige aus dem Landkreis Ebersberg war mit seinem SUV mit mehr als 120 km/h auf eine Kreuzung zugerast und hatte einen gerade erst anfahrenden Opel Corsa mit vollem Tempo gerammt. Der Kleinwagen fing Feuer und auf der Wasserburger Landstraße kam es zu dramatischen Szenen. Augenzeugen versuchten, die Insassen aus dem brennenden Autowrack zu ziehen.

Tod auf dem Weg zur Geburtstagsfeier

Eine 68-jährige Französin wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Ihr Sohn, ihre Tochter und deren Verlobter starben. Die Familie war auf dem Weg zu einer Geburtstagsfeier gewesen: Eine deutsche Schwiegertochter der Französin wurde an dem Tag 40 Jahre alt. Der Unfall ereignete sich wenige Hundert Meter vor dem Ziel.

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