Es ist der nächste große Schritt: Die Regierung von Schwaben hat das Raumordnungsverfahren für das Bahnprojekt Ulm – Augsburg abgeschlossen. Alle möglichen Trassenvarianten sind intensiv geprüft worden. Übrig geblieben sind danach drei mögliche Strecken, zwei wurden als nicht realisierbar eingestuft. Die Trassen "Blau-Grün" und "Orange Tunnel Mindeltal" würden nicht den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen und könnten damit nicht weiterverfolgt werden, heißt es von der Bezirksregierung. Eine Entscheidung, welche der drei jetzt noch möglichen Trassen realisiert wird, gibt die DB InfraGO AG am frühen Nachmittag bekannt.
Regierung von Schwaben: Zwei Bahn-Trassen scheiden aus
Die Variante "Blau-Grün", die durch Gessertshausen und Dinkelscherben geführt hätte, würde im Landkreis Günzburg wichtige Grundwasservorkommen queren, die für die künftige Trinkwasserversorgung wichtig wären. Bei der Trassenvariante "Orange Tunnel Mindeltal" wäre ein Hochwasserschutzprojekt nahe Burgau nicht mehr möglich gewesen.
Eingaben der Bürger ausgewertet und einbezogen
"Im Raumordnungsverfahren haben wir uns intensiv mit den Belangen der Bürger, der Kommunen und der Verbände befasst und sind zu einem guten Ergebnis gekommen", so Regierungspräsidentin Barbara Schretter in einer Mitteilung. Die Regierung von Schwaben hatte in ihrer Beurteilung rund 150 Stellungnahmen, zum Beispiel von Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen oder öffentlichen Stellen, ausgewertet und eingearbeitet. Seit Beginn der Planung gibt es in der gesamten Region immer wieder heftige Kritik an den Plänen der Bahn. Politiker fürchten zum Beispiel negative Auswirkungen auf den Nahverkehr in der Region. Manche Kommune würde die Strecke gern durch ihren bestehenden Bahnhof führen, Grundstücksbesitzer fürchten die Zerstörung ihrer Felder und Wiesen.
Nächste Entscheidung liegt bei der Bahn
Die DB InfraGO AG könne nun entscheiden, für welche der positiv beurteilten Trassenvarianten sie die Detailplanungen ausarbeiten wird: Die Trassenvarianten "Violett" (Durchfahrung und Umfahrung Burlafingen), die Trassenvarianten "Orange" (mit den Optionen "Enge Bündelung A 8" und "Tiefbahnhof Zusamtal") oder die Trassenvariante "Türkis". Es müssen aber Maßgaben berücksichtigt werden. Unter anderem der Immissionsschutz für Siedlungsgebiete, der Schutz bestehender Trinkwassergewinnungsanlagen, die Erhaltung eines funktionsfähigen land- und forstwirtschaftlichen Wegenetzes sowie der Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Auch müsse die Bahn bei den Detailplanungen Möglichkeiten für zusätzliche Haltepunkte offenhalten.
Keine Rechtsmittel gegen die Beurteilung möglich
Dabei habe sie auch die Möglichkeit, einzelne Trassenabschnitte als Kombinationslösung miteinander zu verknüpfen. Gegen die landesplanerische Beurteilung können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Sie ist nicht mehr anfechtbar, teilt die Regierung von Schwaben mit. Das Bahnprojekt Ulm – Augsburg soll die Bahnstrecke von derzeit zwei auf vier Gleise erweitern und die Reisezeit im Fernverkehr von 40 auf 26 Minuten verkürzen.
Dieser Artikel stammt vom 29.5.2024. Wir haben ihn erneut publiziert, da heute die Entscheidung über die Trassenführung veröffentlicht wird.
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