Seit Jahren schwelt der Streit um den geplanten Neubau der Kampenwandseilbahn in Aschau im Chiemgau. Der Betreiber kann nun einen juristischen Erfolg verbuchen: Sein Antrag auf Berufung wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen. Der Fall geht also in die zweite Instanz. Der Bund Naturschutz hat weiteren Widerstand angekündigt und das Bayerische Forstministerium scharf kritisiert.
Debatte um Naturwald
2020 wurden in Bayern sogenannte Naturwaldflächen ausgewiesen - eine neue zusätzliche Schutzkategorie. Auch an der Trasse der Kampenwandseilbahn in Aschau im Chiemgau gibt es seitdem solche Naturwaldflächen. Im Dezember 2024 hat das Bayerische Forstministerium die Grenzen nahe der Seilbahn aber neu gezogen. "Eine Anpassung war notwendig, da sich die Naturwaldkulisse mit der bereits bestehenden Seilbahntrasse überschnitt", heißt es auf Anfrage vom Forstministerium. Der Betreiber spricht von einem Fehler, der nun korrigiert worden sei. Letztendlich gehe es um rund 200 Quadratmeter, teilt das Forstministerium mit. Dafür sei an anderer Stelle ein Ausgleich von rund 400 Quadratmeter geschaffen worden.
Bund Naturschutz kritisiert Ministerium
Der Bund Naturschutz kritisiert das Vorgehen des Ministeriums unterdessen scharf. Die Grenze des Naturwaldes sei verschoben und damit ein Brocken für den Betreiber aus dem Weg geräumt worden, erklärt Rosenheims Kreisvorsitzender Rainer Auer. Der Hintergrund ist, dass die Richter in erster Instanz monierten, es sei aus dem Bescheid nicht ersichtlich, wo und in welchem Umfang Bäume gefällt werden sollten - möglicherweise auch im Naturwald. Man habe den Eindruck von Spezlwirtschaft - und dass das Interesse des Betreibers vor Naturschutzinteressen gestellt werde, sagt Rosenheims Kreisvorsitzender Auer. Das Ministerium hält dagegen: Die Behauptung, man habe die Naturwaldkulisse zugunsten einer neuen geplanten Seilbahntrasse angepasst, sei falsch.
Betreiber hält an Plänen fest
Der Betreiber der Kampenwandseilbahn hofft nun, dass in der zweiten Instanz die erteilten Genehmigungen des Landratsamtes Rosenheim juristisch bestätigt werden. An der geplanten Erneuerung halte man fest. Nach 68 Jahren sei es Zeit, die Gondeln und Stationen zu erneuern; die Lage der Trasse und der Stationen würden dagegen bestehen bleiben. In größeren und barrierefreien Gondeln hätten dann acht Fahrgäste Platz - doppelt so viele wie bisher. Die Wartezeiten würden dadurch verkürzt, erklärt der Betreiber.
Bund Naturschutz kündigt weiteren Widerstand an
Der Bund Naturschutz will auch in der Berufungsverhandlung an seinen bisherigen Argumenten festhalten. Das Vorhaben verstoße gegen das Naturschutzrecht und störe massiv die empfindliche Bergwelt, vor allem den Bestand der Birkhühner. Mit künftig möglichen 1.500 Personen pro Stunde kämen eindeutig zu viele Menschen auf den Berg. Weiter kritisiert der Bund Naturschutz die Sonder- beziehungsweise Nachtfahrten der Kampenwandseilbahn. 81 Sonderfahrten habe es 2024 gegeben, so der Bund Naturschutz, und für diese gebe es rechtlich keine Genehmigung. Hier widerspricht die Kampenwandseilbahn. Alle Fahrten entsprächen der aktuellen Betriebserlaubnis.
Wie lange die gerichtliche Behandlung dauern kann, ist unklar. Es sei von bis zu eineinhalb Jahren auszugehen, schätzt die zuständige Anwältin des Bund Naturschutz.
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