ARCHIV - 18.06.2024, Niedersachsen, Hanstedt: Ein Wolf läuft im Wildpark Lüneburger Heide durch sein Gehege. (zu dpa: «Nationalparkverwaltung: Wolf wohl weiterhin auf Norderney») Foto: Philipp Schulze/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Neue Wolfsverordnung: Naturschützer drohen mit Klage

Neue Wolfsverordnung: Naturschützer drohen mit Klage

Bayerns umstrittene Wolfsverordnung scheiterte wegen eines Formfehlers vor Gericht. Jetzt ist die neue Verordnung da. Inhaltlich ist da nichts Neues zu lesen. Wird die Wolfsverordnung erneut ein Fall für die Justiz?

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Vor Gericht war sie gescheitert, jetzt kommt der zweite Anlauf: Das bayerische Umweltministerium hat die neue Wolfsverordnung den Umweltverbänden vorgelegt. Und die Verbände sparen nicht mit Kritik: "Jetzt ist es offiziell", erklärt Richard Mergner, Vorsitzender des Bund Naturschutz (BN). "Wie bereits angekündigt, unterscheidet sich die neue Verordnung nicht von der alten – sie ist tatsächlich identisch!" Für den BN-Vorsitzenden sei es "nicht nachvollziehbar", dass das Umweltministerium von Thorsten Glauber (FW) inhaltlich nicht nachgebessert habe. Die Verordnung verstoße immer noch gegen nationales und europäisches Naturschutzrecht, so der BN. Sollten keine Anpassungen erfolgen, werde der BN erneut klagen.

Erste Wolfsverordnung scheiterte vor Gericht

Zuvor hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die bayerische Wolfsverordnung gekippt. Als Grund nannte das Gericht zunächst einen Formfehler. Allein weil die Staatsregierung den Verbänden keine Gelegenheit gegeben hatte, sich zu Verordnung zu äußern, sei die Verordnung für unwirksam zu erklären, begründeten die Richter vor zwei Wochen.

Erleichterter Abschuss von Wölfen

Nun hat Umweltminister Glauber umgehend eine neue Verordnung erarbeitet. Sie liegt dem Bayerischen Rundfunk vor. Inhaltlich hat sich wenig getan. Weiterhin heißt es darin, dass es möglich sei, den Wolf "mit einer geeigneten Schusswaffe zu töten, soweit es keine zumutbare Alternative gibt". Demnach dürfen Wölfe geschossen werden, wenn "Wölfe die Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit" gefährdeten. Laut der geplanten Verordnung gilt das bereits, wenn die Wölfe "über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 m von geschlossenen Ortschaften oder von dem Menschen genutzten Gebäuden oder Stallungen gesehen werden".

Möglich wäre der Abschuss laut Verordnung auch "zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden". Dies zielt konkret auf die Alm- und Weidewirtschaft in den Bergen. Dort können Wölfe geschossen werden, wenn sie in "nicht schützbaren Weidegebieten" auch nur ein einziges Nutztier töten. Das sind Gebiete, bei denen ein Herdenschutz entweder nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Bund Naturschutz: "Kein Wunschkonzert"

Aus Sicht des BN strotzte die Wolfsverordnung nur so von rechtswidrigen Regelungen. So sei es beispielsweise nicht haltbar, dass ein Wolf, der sich auf 200 Meter an Gebäude annähere, für Menschen eine Gefahr darstelle, sagt BN-Wolfsexperte Uwe Friedel. Auch bei der Definition der nicht durch Zäune oder andere Hilfsmittel schützbaren Gebiete sei die Staatsregierung weit über das Ziel hinausgeschossen. "So wurden beispielsweise viele Flächen in Tallagen für nicht schützbar erklärt. Die Beurteilung der Schützbarkeit von Flächen muss aber objektiven und nachvollziehbaren Kriterien folgen – sie ist kein Wunschkonzert, um die Meinung der Staatsregierung durchzusetzen, dass der Wolf nicht nach Bayern gehört."

Rechtliche Unsicherheiten bleiben

Das schnelle Vorgehen des Umweltministeriums ist nicht ohne Risiko. Denn der Verwaltungsgerichtshof hat zwar bereits die alte Verordnung gekippt, wegen eines Formfehlers. Allerdings arbeitet der VGH noch an seiner wichtigen Urteilsbegründung. Interessant wird sein, ob das Gericht sein Urteil auch mit dem strengen Schutzstatus des Wolfs begründet – dann könnte es erneute rechtliche Schwachstellen geben. Erst vor kurzem hatte der Europäische Gerichtshof den strengen Schutz des Wolfes in Europa betont. Inwiefern dieses Urteil des EuGH auch die bayerische Wolfsverordnung berührt, ist dabei die spannende Frage.

In Bayern gibt es aktuell in zehn Regionen standorttreue Wölfe. Seit Mai gab es dem Landesamt für Umwelt zufolge sieben Risse, die Wölfen zugeordnet wurden: Drei tote Ziegen und vier tote Schafe, allesamt im unterfränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld.

Transparenzhinweis: In der ursprünglichen Fassung des Textes war eine falsche Anzahl der Wolfsrisse seit Mai 2024 angegeben – es war von drei statt sieben die Rede. Das haben wir entsprechend im Text korrigiert.

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