Die "Kettensägen-Aktion" des früheren Fußball-Nationaltorhüters Jens Lehmann wird jetzt auch zum Fall für das Landgericht München: Ab 27. September geht es dort in einer Berufungsverhandlung unter anderem um den schlagzeilenträchtigen Streit zwischen Lehmann und dessen Nachbarn in Berg (Lkr. Starnberg), bei dem eine Kettensäge zum Einsatz gekommen sein soll.
420.000 Euro Geldstrafe für Lehmann
Das Amtsgericht Starnberg war im Dezember zu dem Ergebnis gekommen, dass Lehmann tatsächlich einen Balken an der Garage des Nachbarn durchtrennt hatte. Für die Richterin war es zudem erwiesen, dass Lehmann seinen Wagen vorsätzlich "Stoßstange an Stoßstange" aus einem Parkhaus am Flughafen München gefahren hat, um sein Ticket nicht bezahlen zu müssen. Auch habe er Polizisten als "durchtriebene Lügner" bezeichnet, als sie ihm den Führerschein abnehmen wollten. Der ehemalige Profisportler wurde deshalb zu einer Geldstrafe von 420.000 Euro verurteilt - wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs.
Vier Tage für Prozess geplant
Gegen das Urteil haben sowohl Lehmann, dessen Verteidigung allenfalls eine Verurteilung wegen Beleidigung erreichen wollte, als auch die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, Berufung eingelegt. Deshalb wird jetzt in nächster Instanz verhandelt. Für den Prozess sind vier Tage angesetzt, das Urteil soll es am 11. Oktober geben.
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