Das Urteil im Prozess um Jens Lehmann ist gesprochen: Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Starnberg verhängte am Freitag 210 Tagessätze zu je 2.000 Euro wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs - insgesamt sind es 420.000 Euro. Die Urteilsbegründung verfolgte Lehmann regungslos.
Richterin: "hanebüchene Geschichten" und "wundersame Erinnerungslücken"
Für die Richterin steht fest, dass Lehmann Polizisten wirklich als "durchtriebene Lügner" bezeichnet hat, als diese ihm den Führerschein abnehmen wollten. Auch gebe es keinen vernünftigen Zweifel, dass er tatsächlich nach einem langen Nachbarschaftsstreit mit einer Kettensäge einen Balken an der Garage des Nachbarn durchtrennt habe. Für die Richterin ist es auch erwiesen, dass Lehmann seinen Wagen vorsätzlich "Stoßstange an Stoßstange" aus einem Parkhaus am Flughafen München gefahren hat, um sein Ticket nicht bezahlen zu müssen.
Lehmann habe sich "durchgängig als Opfer der Justiz" inszeniert, sagte Richterin Tanja Walter. Er sei "jedoch nicht Opfer, er ist Täter". Er habe vor Gericht "hanebüchene Geschichten" zu seiner Verteidigung vorgebracht und "wundersame Erinnerungslücken" gehabt.
Auch zu seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen äußerte sich der Ex-Fußballer nur teilweise: Als die Richterin den Ex-Fußballer unter anderem nach seinem Familienstand befragte, reagierte dieser mit der Gegenfrage: "Sind Sie verheiratet?" Seinen Beruf bezeichnete Lehmann als "arbeitslosen Fußballtrainer". Da er sonst nur teilweise Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen machte, musste das Gericht für die Festsetzung des Tagessatzes das aktuelle Einkommen Lehmanns schätzen.
Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafe auf Bewährung
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert - und eine Geldauflage von 216.000 Euro. Sie warf dem 54-Jährigen vor, mit einer Kettensäge in die neu gebaute Garage seines Nachbarn eingedrungen zu sein und dort einen Dachbalken angesägt zu haben. Der ursprünglich auch noch angeklagte Vorwurf des Hausfriedensbruchs war fallengelassen worden, nachdem der Nachbar einen entsprechenden Strafantrag zurückgenommen hatte.
"Der Angeklagte begeht Straftaten quer durchs StGB", sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer. Es gebe "keinen Zweifel" daran, dass die Vorwürfe gegen den WM-Helden von 2006 zutreffen, betonte der Ankläger. Lehmann habe seinem Nachbarn "schlicht und ergreifend eins auswischen" wollen. "Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden", sagte Kreutzer - oder sie landeten vor Gericht.
Auch zu dem Vorfall in einem Parkhaus am Münchner Flughafen äußerte sich Staatsanwalt Kreutzer: Dass Lehmann direkt hinter dem voranfahrenden Auto durch die Schranke gefahren sei, um keine Parkgebühren zahlen zu müssen, sei "hochgradig verhaltensauffällig", sagte Kreutzer. "Und das für ein paar Hundert Euro - bei Ihren finanziellen Verhältnissen."
Lehmann sprach mehrmals von Erinnerungslücken
Lehmann hatte am ersten Prozesstag eingeräumt, die Garage mit der Kettensäge in der Hand betreten zu haben, sich ansonsten aber auf Erinnerungslücken berufen und von falschen Verdächtigungen und Rufmord gesprochen. "Der Einzige, der sich rufschädigend seiner eigenen Person gegenüber verhalten hat, ist der Angeklagte selbst", sagte Richterin Walter.
Lehmanns Anwalt Christoph Rücker sagte in seinem Plädoyer: "Die Staatsanwaltschaft schießt mit Kanonen auf Spatzen." Er warf dem Staatsanwalt Rache vor und ein unzulässiges "Moralisieren". Lehmann leide unter einem Promi-Malus, die Anklagepunkte seien "Peanuts". "Dieser Gerichtssaal ist keine moralische Instanz, die einen früheren Nationalspieler zu erziehen hat." Er forderte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs und für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.
Nach dem Urteil sagte Rücker, immerhin sei das Ziel, eine Bewährungsstrafe zu verhindern, erreicht worden. Ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden sollen, ließ er offen. Das müsse er mit seinem Mandanten besprechen.
Mit Informationen von dpa
Im Video: Geldstrafe für Lehmann
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht's zur Anmeldung!