Der Bürgermeister der Bayerwaldgemeinde Frauenau, Fritz Schreder (SPD), ist nicht glücklich über das neu beschlossene Ladenschlussgesetz der bayerischen Staatsregierung. Das Gesetz behindere - gerade für den ländlichen Raum - Lösungen, die man für das Problem der fehlenden Nahversorgung gefunden habe. In Frauenau schränkt das Gesetz ganz konkret eine erst vor kurzem gefundene Lösung ein.
- Zum aktuellen Artikel: Ladenschluss in Bayern - Künftig mehr Verkaufsnächte möglich
Es liegt an der Verkaufsfläche
Es geht um den erst im September eröffneten "Tante-Enso"-Supermarkt in Frauenau im Landkreis Regen. Wie alle "Tante Enso"-Filialen in Deutschland, hat auch er rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche geöffnet. Das geht aber künftig nicht mehr. Denn das neue Gesetz ermöglicht zwar den Rund-um-die-Uhr-Betrieb für digitale Kleinstsupermärkte, aber nur wenn sie maximal 150 Quadratmeter groß sind. Der Laden in Frauenau hat mehr als 300 Quadratmeter.
Einen anderen Supermarkt gibt es nicht in der 2.700-Einwohner-Gemeinde im Landkreis Regen. Vor fast zwei Jahren - Anfang 2023 - schloss der letzte, privat betriebene Laden.
Teilhaber sind ausgenommen
Zwar dürfen in Frauenau weiterhin rund 700 Kunden, die für die "Tante-Enso"-Filiale eine sogenannte Teilhaberschaft erworben haben, weiter einkaufen, wann sie wollen. Aber alle anderen, die nur eine normale Karte haben - sie regelt den Zugang, Einkauf und die Bezahlung bei "Tante-Enso" - die dürfen den Laden laut dem neuen Gesetz künftig nicht mehr am Sonntag und nicht mehr zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr früh betreten.
Bürgermeister spricht von "Willkür"
Für Bürgermeister Schreder ist die Grenze von 150 Quadratmetern "völlig willkürlich" und "macht auch keinen Sinn". Nachts und sonntags würden die "Tante-Enso"-Filialen sowieso ohne Personal laufen. Man müsse also kein Personal gesetzlich vor ungünstigen Arbeitszeiten schützen. Die Kunden kaufen in diesen Zeiten nur mit der speziellen Karte ein, erklärt er weiter. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum man an Tankstellen oder an Automaten weiterhin rund um die Uhr einkaufen kann, aber nicht in größeren digitalen Supermärkten", so Schreder.
Hoffnung auf Nachbesserungen
Er hoffe nun, dass die bayerische Staatsregierung das neue Ladenschlussgesetz nachbessert. Frauenau habe eineinhalb Jahre erlebt, wie es ganz ohne Lebensmittelladen oder Supermarkt ist. Mit dem digitalen "Tante-Enso"-Konzept habe man dann endlich eine Lösung gefunden, aber die werde nun wieder eingeschränkt. Nachts und sonntags finden zwar keine Großeinkäufe statt, so Schreder, aber diese Öffnungszeiten seien wichtig für einen rentablen und kundenfreundlichen Betrieb.
💡 Die aktuelle Regelung bei Kleinstsupermärkten
Kleinstsupermärkten ohne Personal wird in Zukunft eine durchgehende Öffnung auch an Sonn- und Feiertagen ermöglicht. Die Verkaufsfläche darf dabei maximal 150 Quadratmeter groß sein, für das Warensortiment soll es keine Beschränkung geben.
Für die konkrete Regelung der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen werden die Gemeinden zuständig sein. Durch Sonderregelung für Kleinstsupermärkte soll laut Ministerin Ulrike Scharf (CSU) die Grund- und Nahversorgung verbessert werden.
Wie die Quadratmeterzahl zustande gekommen ist, blieb unklar.
Im Video: Ladenschluss in Bayern
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