Pflegebetrug: Pflegedienst-Leiterin erhält Bewährungsstrafe
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Die Leiterin eines Pflegedienstes aus Nürnberg hat Krankenkassen und Sozialamt betrogen. Dafür erhielt sie eine Bewährungsstrafe.

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Pflegebetrug: Pflegedienst-Leiterin erhält Bewährungsstrafe

Die Leiterin eines Nürnberger Pflegedienstes hat rüstige Senioren dazu angestiftet, Pflegebedürftigkeit zu simulieren. Das Geld von Stadt und Krankenkassen teilten sie anschließend unter sich auf. Dafür bekam die Frau nun eine Bewährungsstrafe.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Die frühere Leiterin eines Pflegedienstes ist vom Amtsgericht Nürnberg zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 50-Jährige mehrere Krankenkassen und die Stadt Nürnberg um insgesamt mehr als 150.000 Euro betrogen hat. Die Frau hatte den Kassen und Sozialträgern vorgegaukelt, sich um angeblich pflegebedürftige Senioren zu kümmern. In Wirklichkeit waren etliche der Rentner jedoch rüstig und sehr wohl in der Lage, sich selbst zu versorgen. Sie erhielten jeweils eine Provision, damit sie bei dem Betrug mitmachten und zum Beispiel vor einem Gutachter Gebrechen simulierten. Das hat die 50-Jährige vor Gericht zugegeben.

Gericht wertet Geständnis strafmildernd

Zum Prozessauftakt hatte die Leiterin des Pflegedienstes ein Geständnis abgelegt. Das wurde auch im Urteil strafmildernd berücksichtigt. In der Urteilsbegründung hob der Richter jedoch das sozialschädigende Verhalten der Angeklagten hervor. Schließlich seien dem Sozialamt sowie den Krankenkassen zu Unrecht hohe Summen berechnet worden. Die Betreiberin des Pflegedienstes fälschte Touren- und Dienstpläne und nötigte ihre Angestellten dazu, nicht erbrachte Leistungen zu bestätigen.

Rüstige Rentner erhielten Strafbefehle

Das Verfahren gegen den mitangeklagten Ehemann der 50-Jährigen wurde gegen Zahlung von 10.000 Euro eingestellt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er zwar beim Betrug mitgemacht hat, die Drahtzieherin sei aber seine Frau gewesen. Mehrere der rüstigen Rentner im Alter zwischen 71 und 90 Jahren erhielten Strafbefehle wegen Beihilfe zum Betrug. Nur einer von ihnen zahlte. Die anderen akzeptierten die Strafbefehle nicht. In diesen Fällen kommt es zu Verhandlungen vor Gericht.

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