Nach einem mutmaßlich aus Hass auf Muslime motivierten Messerangriff mit zwei Verletzten in München haben Ermittler die Tat nachgestellt. Der Bereich um den Tatort wurde abgesperrt. Polizisten spielten den Angreifer, auch Zeugen und Opfer des Angreifers waren bei der Rekonstruktion beteiligt.
Rekonstruktion soll in späterem Gerichtsverfahren helfen
Ein Polizeisprecher sprach von einem "Mordsaufwand", wegen der daraus sich ergebenden Erkenntnisse lohne sich dieser aber. Am Ort des Geschehens ließen sich Details des Angriffs genauer nachvollziehen und dokumentieren. Das solle auch in einem späteren Gerichtsverfahren in dem Fall helfen. Gerade bei vielen Zeugenaussagen müsse man diese abgleichen.
Nach ersten Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft München könnte der Angriff aus Hass auf Muslime erfolgt sein. Der 40 Jahre alte Verdächtige soll am 23. Juli einen 18- und einen 25-jährigen Mann "ohne erkennbaren Anlass" mit einem Messer angegriffen haben. Beide Opfer erlitten Verletzungen im Oberkörper- und Halsbereich. Einer der beiden wurde schwer, aber nicht lebensbedrohlich verletzt.
Eines der Opfer sagte, der Täter habe schwer geatmet und sehr gezittert. Nach eigenen Angaben war der 18-Jährige von hinten mit dem Messer attackiert worden. Er habe die Stiche in Richtung seines Halses aber mit dem Arm abwehren können.
Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Täters fragwürdig
Der Verdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde noch am Tatort widerstandslos festgenommen. Nach seiner Festnahme äußerte er sich laut Polizei muslimfeindlich, weshalb Extremismus-Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft den Fall übernahmen. Eine vorläufige Begutachtung ergab damaligen Angaben zufolge, dass die Schuldfähigkeit des Mannes bei der Tat wohl aufgehoben war.
Das Amtsgericht München ordnete deshalb die vorläufige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Dort sei der Mann nach wie vor untergebracht, sagte ein Polizeisprecher. Zu den Vorwürfen habe er sich nicht geäußert. Ermittelt wurde wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.
Mit Informationen von dpa
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