Fast ein Jahr nach dem offiziellen Ende der Corona-Pandemie muss sich das Landgericht München ab heute noch einmal mit einem großen Fall gefälschter Impfzertifikate befassen. Denn der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen eine 54-jährige Frau und einen 38-jährigen Mann teilweise aufgehoben. Die Schuld der ehemaligen Apotheken-Mitarbeiterin und ihres Komplizen stehen in dem neuen Verfahren allerdings nicht mehr zur Debatte. Es geht nur noch um das Strafmaß.
Gefälschte Impfnachweise für 150 Euro
Im November 2022 wurden sie zu drei beziehungsweise vier Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Landgerichts München hatten die beiden gemeinsam mehr als 1.000 falsche Impfnachweise in Umlauf gebracht, gefälscht am Apothekenrechner und verkauft über das Darknet – zu einem Preis von jeweils 150 Euro. Der Mann legte nach dem Urteil Revision ein. Der Bundesgerichtshof kam dann zu dem Ergebnis, dass das Strafmaß, das sich aus mehreren Einzelstrafen zusammensetzt, für beide Angeklagte noch einmal berechnet werden muss. Der Fall wurde an das Landgericht München zurückverwiesen. Was dort nun herauskommt, wird man am 8. März erfahren.
Meldungen über gefälschte Impfausweise hatte es in den vergangenen Jahren immer wieder gegeben, unter anderem in Memmingen in Schwaben, im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und in Nürnberg.
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