Heute Nachmittag soll im Fall des Masken-Arztes am Amtsgericht Passau das Urteil gesprochen werden. Ronald Weikl soll Dutzende Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt haben, ohne die Patienten vorher zu untersuchen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren und ein dreijähriges Berufsverbot. Die Verteidigung setzt auf Freispruch.
Wichtige Figur in Corona-Skeptiker-Szene
Der Passauer Frauenarzt, der auch als Praktischer Arzt arbeitet, ist eine bekannte Person in der Corona-Skeptiker-Szene. Zusammen mit dem emeritierten Mikrobiologie-Professor Sucharit Bhakdi gründete er den Verein "Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie". Der Verein verbreitet Fehlinformationen über die Pandemie und Impfungen. So behaupten die Mitglieder beispielsweise, die Pandemie sei eine "Plandemie", eine Strategie der Regierung, um Bürgern Grundrechte zu entziehen. Gegen Bhakdi läuft aktuell ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung.
Weikls Theorie: die Maske als Gefahr
Wie schon auf Demonstrationen oder in Youtube-Videos erläuterte Ronald Weikl auch mehrfach im Gerichtssaal seine Theorien. Maske-Tragen hält er für gefährlich, er spricht sogar von Übersterblichkeit in Regionen, in denen das Maske-Tragen Pflicht gewesen sei. Dementsprechend habe er natürlich Masken-Atteste ohne Untersuchung ausgestellt, um Schaden von seinen Patientinnen und Patienten abzuwehren. Er verstehe den Vorwurf der Staatsanwaltschaft nicht. Die argumentiert damit, dass ein Arzt einen Patienten untersuchen muss, bevor er ein Attest ausstellt. Weikl habe seine beruflichen Pflichten grob verletzt, lautet der Vorwurf.
Aggressive Stimmung vor und im Gerichtssaal
Das Urteil wird mit Spannung erwartet. Denn das Verfahren sorgt seit Wochen für Aufsehen: Zu fast jedem Prozess-Tag gab es Demonstrationen von Weikl-Anhängern und -Gegnern vor dem Gericht. Auch im Gerichtssaal selbst wurde geklatscht, gebuht und gepöbelt. Eine Zeugin, die vor Gericht schilderte, wie ihr Weikl bei einer Vorsorgeuntersuchung ein Masken-Attest "aufgequatscht" hatte, wurde zum Beispiel von Zuhörern beleidigt. "Dich braucht niemand, schäm dich", riefen sie. Ein anderer Zeuge, der erzählte, er habe nur mal schauen wollen, ob man bei Weikl wirklich so leicht ein Attest bekomme, wurde von Weikl selbst angegangen mit den Worten: "Wo haben Sie denn Ihre Blockwart-Ausbildung gemacht?"
Berufsverbot ist möglich
In dem Verfahren geht es um den Paragraf 278 im Strafgesetzbuch, der das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse unter Strafe stellt. Der Paragraf sieht im Fall einer Verurteilung eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Sollten die Richter zu der Überzeugung kommen, dass die Tat unter grober Verletzung von Berufspflichten begangen wurde und eine Wiederholungsgefahr besteht, kann auch ein Berufsverbot verhängt werden.
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