In dem Prozess um mutmaßlich betrügerische Maskengeschäfte hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die beiden angeklagten Männer von den Vorwürfen des Betruges und versuchten Betruges freigesprochen. Der als Kommunalpolitiker im Landkreis Neumarkt tätige Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt.
Angeklagter wegen Urkundenfälschung verurteilt
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sich der Urkundenfälschung schuldig gemacht habe, weil er einen Stempel und die Unterschrift eines EU-Bevollmächtigten kopiert hatte. Die Geldstrafe werde allerdings mit der Untersuchungshaft gegengerechnet, so das Gericht.
Das Gericht schloss sich in seiner Begründung weitgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft, sowie den Verteidigern an. Laut Staatsanwaltschaft sei während des knapp dreimonatigen Prozesses der Betrugsvorsatz nicht nachweisbar gewesen. Sie hatte darum überraschend einen partiellen Freispruch beantragt. Dies betraf vor allem die Geschäfte der Angeklagten in Millionenhöhe mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Die Verteidigung hatte auch einen Freispruch von dem Vorwurf des versuchten Betruges gefordert.
Fragwürdige Qualität von Corona-Schutzmasken
Die beiden Angeklagten hatten zur Zeit der Corona-Pandemie im großen Stil Masken aus China nach Deutschland eingeführt und einen Großteil davon ans LGL verkauft. Ob die Masken den Vorgaben hinsichtlich ihrer Qualität entsprachen, war jedoch nicht klar. Der Prozess zeigte, dass in dieser Frage auch beim Landesamt kein gesichertes Wissen dazu gegeben habe.
Im Vorfeld der Verhandlung hatte es erhebliche juristische Zweifel an der Anklage gegeben. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte die Eröffnung eines Hauptverfahrens zunächst abgelehnt. Erst nach dem Widerspruch der Staatsanwaltschaft und einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg kam es überhaupt zu der mündlichen Verhandlung.
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger als Zeuge
In dem Prozess hatte auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) als Zeuge ausgesagt. Der seiner Partei angehörende Angeklagte hatte sich bei der Anbahnung der Geschäfte mit einem Hilfegesuch an den Landespolitiker gewandt. Im Verlauf der Zeugenaussagen Aiwangers und mehrerer Beamten des LGL war auch die chaotische Situation hinsichtlich der Maskenbeschaffung während der Pandemie zur Sprache gekommen. Von "vogelwilden Zeiten" und "Wildwest" war die Rede.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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