Seit Donnerstagmorgen müssen sich am Landgericht Nürnberg-Fürth zwei Geschäftsmänner aus dem Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz verantworten. Die 34 und 36 Jahre alten Männer sollen in der Hochphase der Corona-Pandemie mehrere Millionen Schutzmasken aus China beschafft und weiterverkauft haben. Diese sollen nicht dem erforderlichen Standard entsprochen haben.
Verteidiger erheben schwere Vorwürfe gegen Staatsanwaltschaft
Zum Prozessauftakt erhob die Verteidigung der beiden Männer schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Die Anklagebehörde habe bei ihrer Ermittlungsarbeit massive Rechtsverstöße begangen, sagte einer der fünf Verteidiger der beiden angeklagten Männer. Niemand außer der Staatsanwaltschaft habe das Verfahren gewollt, sagte er.
Anklage war zunächst in weiten Teilen nicht zugelassen
Er spielte damit darauf an, dass die 16. Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth die Anklage in weiten Teilen zunächst nicht zugelassen hatte, weil eine hinreichende Wahrscheinlichkeit auf Verurteilung nicht gegeben sei. Das Oberlandesgericht Nürnberg hob diese Entscheidung aber später auf Antrag der Staatsanwaltschaft wieder auf, sodass es nun doch zur Hauptverhandlung kommt.
Minderwertige Schutzmasken aus China verkauft?
Die Männer aus dem Raum Neumarkt, Betreiber einer Handelsfirma für Autoteile, sollen in der Hochphase der Corona-Pandemie mehrere Millionen Schutzmasken aus China beschafft und sie an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie Apotheker und Unternehmen in der Region weiterverkauft haben. Zumindest ein Teil der Masken entsprach wohl nicht den vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards.
Ein Angeklagter ist Kommunalpolitiker der Freien Wähler
Einer der beiden Männer ist in der Oberpfalz Kommunalpolitiker der Freien Wähler. Er hatte sich im Zusammenhang mit den Masken-Geschäften auch an seinen Parteifreund und bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gewandt. Aiwanger soll nach dem Willen der Verteidigung im Laufe des Verfahrens als Zeuge aussagen.
Wohlwissend mangelhafte Schutzmasken verkauft?
Laut Anklage soll knapp die Hälfte der für die Verteilung an Kliniken und Katastrophenschutzeinrichtungen zum medizinischen Gebrauch bestimmten Masken nicht der vereinbarten Qualität entsprochen haben. Die Angeklagten hätten dies zumindest billigend in Kauf genommen. Zusätzlich sollen die beiden Männer noch rund 12.000 Masken an Apotheken und andere Abnehmer verkauft haben, als sie bereits vom chinesischen Hersteller aufgefordert worden waren, die Ware wegen nicht gesicherter Qualität zu vernichten.
Verteidigung: Verfahren ist nicht "fair"
Nach Einschätzung der Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft für beide Angeklagten "unter grober Verkennung ihrer Verpflichtung zur Objektivität" veranlasst. Während der Ermittlungen seien grundlegende Verteidigungsrechte beschnitten worden, weil nicht ausreichend und nur schleppend Akteneinsicht gewährt worden sei. "Das von dieser Staatsanwaltschaft geleitete Verfahren verdient nicht das Prädikat fair", hieß es von der Verteidigung.
Es sind insgesamt 12 Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil könnte im Dezember fallen.
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