Die Kündigung einer Referentin für Rundgangführungen an der KZ-Gedenkstätte Dachau ist wirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht München entschieden. Damit wurde das Urteil des Arbeitsgerichts München bestätigt.
Vergleich der Corona-Maßnahmen mit NS-Terror
Die Frau hatte im Januar 2022 auf einer Demonstration von Impfgegnern eine Rede gehalten und dabei die Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Pandemie mit dem Terror der NS-Diktatur verglichen. Laut Gericht sprach sie von einem "reaktionär faschistoiden" Staat. "Wir haben's hier mit der schärfsten Faschisierung im Staat und Gesellschaft zu tun. Seit der Gründung der Bundesrepublik", sagte sie demnach weiter.
Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten - eine vom Freistaat Bayern errichtete Stiftung des öffentlichen Rechts - sprach daraufhin eine Kündigung aus. Die Frau war seit Januar 2019 für 450 Euro brutto beschäftigt.
Zweifel an Verfassungstreue
Die Klage der Frau dagegen hatte das Arbeitsgericht abgewiesen, wegen begründeter Zweifel an der Verfassungstreue der Frau. Das Landesarbeitsgericht München hat diese Entscheidung heute bestätigt und sich dabei auf eine Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von 2012 bezogen. Dabei schreibt das Landesarbeitsgericht in seiner Pressemitteilung: "Wer Führungen in einer KZ-Gedenkstätte wie Dachau macht und die Besucher betreut, darf seinen demokratisch gewählten, staatlichen Arbeitgeber nicht mit einem Faschistenstaat gleichstellen."
Eine solche Geisteshaltung und die damit einhergehende Herabwürdigung der Demokratie stünden nicht im Einklang mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, so das Landesarbeitsgericht weiter. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei aus Sicht der Stiftung, die ja von der öffentlichen Hand errichtet worden sei, nicht zuzumuten.
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