Ein trockengelegter Gebirgsbach.
Bildrechte: BR/Eva Heime
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Das Bachbett des Rappenalpbaches wurde aufwändig saniert.

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Sanierung am Rappenalpbach größtenteils abgeschlossen

Sanierung am Rappenalpbach größtenteils abgeschlossen

Rund drei Wochen haben die Arbeiten gedauert: Mit einer Sanierung sollte die Naturzerstörung am Rappenalpbach bei Oberstdorf aufgearbeitet werden. Im Herbst hatte die Alpgenossenschaft den Bach massiv begradigt. So geht die Wiederherstellung voran.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Im August hatten die Sanierung in dem Naturschutzgebiet begonnen. Laut Landratsamt liege man gut im Zeitplan, die zerstörten Abschnitte des Naturschutzgebietes aufzuarbeiten. Im vergangenen Herbst hatte die dort ansässige Alpgenossenschaft den streng geschützten Wildbach auf einer Länge von etwa eineinhalb Kilometern mit einem Bagger begradigt und massiv verändert, um Hochwasserschäden zu beseitigen. Dabei wurden der Wildbach und seine Biotope gravierend zerstört.

Regelmäßige Besprechungen vor Ort

Nach Angaben des Landratsamtes Oberallgäu wurde inzwischen ein Großteil des betroffenen Bereichs bearbeitet. Nahezu täglich seien Behördenmitarbeiter vor Ort, um sich ein Bild von den Arbeiten zu machen. Mindestens einmal pro Woche gebe es zudem eine Besprechung vor Ort mit Vertretern der Alpgenossenschaft, des ausführenden Baggerunterunternehmens, des Wasserwirtschaftsamts Kempten sowie des Landratsamts Oberallgäu. Die Wiederherstellungsmaßnahmen dauern noch an, ein exaktes Abschlussdatum konnte das Landratsamt nicht nennen. Insgesamt waren für die Arbeiten vier Wochen vorgesehen.

Hintergründe der Zerstörung im Rappenalptal

Die Baggerarbeiten in dem streng geschützten Naturschutzgebiet beschäftigten seit Herbst vergangenen Jahres Justiz und Politik. Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) spricht von einem "der schlimmsten Naturskandale der letzten Jahre", denn bei der Begradigung des Wildbaches wurden nachweislich Muscheln, Krebse und seltene Insekten vernichtet.

Dass die Arbeiten nicht zulässig waren, hatten in Eilverfahren bereits das Verwaltungsgericht in Augsburg und auch der Verwaltungsgerichtshof in München bestätigt. Streit gibt es allerdings zwischen der Genossenschaft und dem Landratsamt Oberallgäu über die Verantwortung. Denn das Landratsamt hatte gewisse Arbeiten an dem Gewässer erlaubt. Das Verwaltungsgericht stellte jedoch klar, dass für sämtliche Unterhaltsmaßnahmen laut Wasserrecht der Markt Oberstdorf zuständig gewesen wäre und nicht die Alpgenossenschaft oder die Untere Naturschutzbehörde. Diese beiden Parteien hätten im Rappenalptal Fehler gemacht, so die Richterin in ihrem damaligen Urteil, aus Unkenntnis oder anderen Gründen.

Welche Fragen noch offen sind

Wegen der Naturzerstörung gibt es auch Strafermittlungen, für welche die Staatsanwaltschaft ein Gutachten erstellen lässt, das das gesamte Wachstumsjahr im Rappenalptal betrachten wird. Es soll frühestens im kommenden Jahr vorliegen.

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