Kinder am Münchner Flughafen vor dem Start in den Urlaub
Bildrechte: pa/dpa/Matthias Balk
Audiobeitrag

Kinder am Münchner Flughafen vor dem Start in den Urlaub

Audiobeitrag
>

Früher in die Schulferien starten? Warum das keine gute Idee ist

Früher in die Schulferien starten? Warum das keine gute Idee ist

Kind oder Kinder für die letzten Schultage vor den Sommerferien krankmelden, um stressfreier und günstiger vorzeitig in den Urlaub zu düsen? Das ist nicht empfehlenswert. Welche Konsequenzen drohen und wie kontrolliert wird – ein Überblick.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Es gibt auf den ersten Blick gute Gründe, ein paar Stunden oder sogar Tage vor dem eigentlichen Start der Sommerferien den Urlaub zu starten. Pauschalreisen und Flugtickets sind dann günstiger, bei Familien kommen schnell ein paar hundert Euro Ersparnis zusammen. Flughäfen und Autobahnen sind nicht überfüllt. Günstigere und stressfreiere Ferientage – das klingt doch erstmal wundervoll. Man müsste ja nur das eigene Kind, vielleicht samt Geschwistern, für den letzten Schultag krankmelden... Und für den vorletzten Schultag vielleicht gleich auch noch, damit es nicht so auffällig ist...

Allerdings gibt es einen gewichtigen Grund gegen solche Überlegungen: die Schulpflicht. Das betont ein Sprecher des bayerischen Kultusministeriums auf BR24-Anfrage. Die Erziehungsberechtigten müssten dafür sorgen, "dass die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen die Schule besuchen", sagt der Ministeriumssprecher. "Dies gilt auch für die letzten Tage vor den Ferien."

"Ferien-Schulschwänzer": Bußgelder bis 1.000 Euro möglich

Wer es anders macht und erwischt wird, muss mit Strafen rechnen – möglicherweise höher als das gesparte Geld. "Über Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder wegen einer Verletzung der Schulpflicht entscheiden die Kreisverwaltungsbehörden", heißt es aus Bayerns Kultusministerium. Wenn Schülerinnen und Schüler vorsätzlich nicht am Unterricht teilnehmen, könne das mit einem Bußgeld geahndet werden – mindestens fünf Euro, höchstens 1.000 Euro, in Ausnahmefällen mehr.

Bevor es dazu kommt, sind aber die Schulleitungen am Zug. Sie ergreifen laut dem Ministeriumssprecher bei missachteter Schulpflicht "nach pädagogischem Ermessen" Maßnahmen. Es handle sich immer um Einzelfallentscheidungen. Erst wenn diese Maßnahmen nicht greifen, könne eine Schulpflicht-Verletzung "als Ordnungswidrigkeit geahndet werden".

Bayernweite Zahlen und Kontrollen gibt es nicht

Generell gilt: Ob man der Schule für eine Krankmeldung ein Attest vorlegen muss, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wie häufig es vorkommt, dass Kinder und Jugendliche für einen früheren Urlaubsbeginn krankgemeldet werden, erhebt das Kultusministerium nicht. Aus der Vergangenheit gibt es einige bayerische Zahlen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: So wurden etwa am Flughafen Nürnberg im Jahr 2022 laut der Polizei insgesamt rund 150 einschlägige Verstöße festgestellt.

Allerdings wird an den bayerischen Flughäfen während der eigentlichen Schulzeit laut früheren Angaben der Polizei nicht extra kontrolliert, ob alle Kinder eine Schulbefreiung haben. Die Bundespolizei im Freistaat teilt dazu auf BR24-Anfrage mit: "Etwaige gezielte Maßnahmen zur Überwachung der Schulpflicht sowie zur Ahndung entsprechender Verstöße liegen außerhalb der Zuständigkeit der Bundespolizei."

Auch ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums betont auf BR24-Anfrage: "Die bayerische Polizei fahndet nicht gezielt nach Schulschwänzern." Trotzdem könne es sein, dass im Rahmen der polizeilichen Tätigkeit Kinder und Jugendliche aufgegriffen werden, die zu diesem Zeitpunkt in der Schule sein müssten. "Dann werden je nach konkretem Einzelfall die zuständige Kreisverwaltungsbehörde und die Schule verständigt."

Schulen: Keine Freistellung aus Urlaubsgründen

Bleibt für alle urlaubsplanenden Eltern die Frage: Kann man sein Kind nicht ganz regulär für die letzten Schultage vor den Ferien vom Unterricht freistellen lassen, über den Klassenlehrer oder die Schulleiterin? Klare Antwort aus dem Kultusministerium: Nein.

"In der Bayerischen Schulordnung ist vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden können", teilt der Sprecher mit. Darüber entscheide die Schulleitung. "Dabei gilt, dass ein günstigeres Ticket vor Ferienbeginn, die Kosten einer Reise oder die Verfügbarkeit eines bestimmten Transportmittels zum gewünschten Reiseziel keine begründeten Ausnahmefälle darstellen und deshalb keine Gründe für eine Beurlaubung oder Befreiung sein können."

Tage vor den Ferien "wertvolle Elemente des Schullebens"

Noch etwas liegt dem Kultusministerium am Herzen. "Die Wochen und Tage vor den Ferien sind wichtige und wertvolle Elemente des Schullebens", betont der Ministeriumssprecher. Gerade in dieser Zeit fänden häufig Fahrten, Exkursionen, Aktionen oder Projekttage statt, die für die Förderung der Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler ganz wichtig seien. "Hier trainieren sie Eigenverantwortung, stärken die Klassengemeinschaft und erfahren Schule besonders als einen Ort des sozialen Miteinanders."

Allzu groß ist das Schulschwänz-Problem vor den Ferien zum Glück nicht. Ein letztes Mal der Sprecher des Kultusministeriums: "Die ganz überwältigende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler besuchen die Schule anstandslos bis zu den Ferien."

Dieser Artikel ist erstmals am 23. Juli 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!