Eine 51-Jährige ist am Samstagmittag bei einer Schneeschuhwanderung vom Spitzingsee in Richtung Rotwand von einer Lawine erfasst und gut 100 Meter den Hang hinab mitgerissen worden. Der 23-jährige Sohn der Oldenburgerin, der mit ihr unterwegs war, setzte einen Notruf ab - war dann aber nicht mehr für die Einsatzzentrale erreichbar.
Polizei: Frau befreite sich selbst
Die Frau hatte sich zwischenzeitlich laut Polizeiangaben selbst aus dem Schnee befreien können. Sie blieb unverletzt. Die 51-Jährige und ihr Sohn brachten sich in Sicherheit und stiegen ins Tal ab. Dabei gerieten sie, so ein Sprecher der Polizei Miesbach zum BR-Studio Rosenheim, in ein Funkloch. Als sie wieder Netz hatten, hätten Mutter und Sohn die Rettungsleitstelle informiert, dass keine Hilfe mehr gebraucht würde. Da war es laut Polizei aber schon zu spät: Der Rettungseinsatz war bereits angelaufen.
Suchaktion mit Hubschraubern
Die Bergwacht Schliersee suchte mit zwei Hubschraubern von Polizei und ADAC nach den beiden Oldenburgern. Beim Abstieg von der Rotwand wurden die beiden schließlich angetroffen. Aus polizeilicher Sicht gibt es für die beiden keine Konsequenzen.
Bergwacht: Notruf war berechtigt
Robert Ampenberger, Sprecher der Bergwacht Bayern, sagte dem BR-Studio Rosenheim, er könne nach den Informationen, die ihm derzeit vorliegen, kein Fehlverhalten der Wanderer erkennen. Der Notruf sei ganz offensichtlich gerechtfertigt gewesen. Und sobald möglich hätten die Wanderer die Entwarnung durchgegeben. Damit hätten sie alles richtig gemacht. Ampenberger verwies darauf, dass das gar nicht mal selbstverständlich sei: Es passiere immer wieder, dass Entwarnungen von den Auslösern eines Einsatzes nicht gemeldet würden. Ob Kosten auf die beiden Oldenburger zukommen, könne er derzeit nicht sicher sagen. Ampenberger betonte das Solidaritätssystem in Deutschland: Wenn Menschen in Not gerieten, dann frage man nicht, warum, sondern helfe ihnen.
Wer bezahlt Rettungseinsätze?
Die Regeln lauten im gesamten Rettungswesen so: Die Kosten für Notfalleinsätze, bei denen verletzten Menschen geholfen wird, übernehmen die Krankenkassen. Es werden die Leistungen gezahlt, die medizinisch notwendig und wirtschaftlich angemessen sind. Bei sogenannten Sondereinsätzen wie Bergung aus Bergnot oder Suche nach Vermissten, bei denen keine Menschen zu Schaden kommen, müssen die Verursacher selbst für die Kosten aufkommen. Entweder haben sie dann eine Versicherung für solche Fälle, oder es können einige Tausend Euro Kosten auf sie zukommen. Ob Wanderer wegen Leichtsinns oder aus anderen Gründen am Berg in Not geraten, spielt somit bei der Frage, wer für den Einsatz bezahlen muss, keine Rolle. Es geht nur darum, ob sie verletzt sind oder eben nicht. Denn Fahrt- und Transportkosten innerhalb Deutschlands für medizinisch notwendige Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen - am Berg oder auf der Straße.
Im Video: Mehr Sicherheit beim Wintersport
Dieser Artikel ist erstmals am 24.02.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert
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