Der Streit um das gewerbliche Kanufahren auf dem Schwarzen Regen im Bayerischen Wald geht in die nächste Runde. Nachdem am Montag die Bootsverleiher keine Kanus mehr einsetzen durften, weil der Bezirksfischereiverein Viechtach Klage gegen die Schifffahrtsgenehmigungen eingereicht hatte, werden am Dienstag die ersten Kanus doch wieder weiterfahren, unter anderem der Verleiher Wolfram Thies in Viechtach. Er hat einen Antrag auf Sofortvollzug beim Landratsamt Regen gestellt, dem auch entsprochen worden ist.
Dem Landratsamt liegen weitere Anträge vor
Das Landratsamt Regen hat inzwischen vier solche Anträge und zwei davon bereits genehmigt. Rein rechtlich ist das möglich. Die Klage des Bezirksfischereivereins Viechtach hat nur eine sogenannte aufschiebende Wirkung. Deshalb hatte das Verwaltungsgericht Regensburg den neun Bootsverleihern die Klageschrift zugestellt mit dem Hinweis, dass die Schifffahrtsgenehmigungen damit vorerst ausgesetzt sind.
Das hat sich aber nun durch die Anträge auf Sofortvollzug wieder erledigt. Über die eigentliche Klage der Fischer hat das Gericht noch gar nicht entschieden, es gibt auch noch keinen Gerichtstermin. Der Bezirksfischereiverein hat auch noch keine Gründe für seine Klage bei Gericht eingereicht, will das aber noch tun.
Bezirksfischereiverein erhebt Vorwürfe gegen gewerbliche Kanufahrten
Der Verein behauptet, dass die gewerblichen Bootsverleiher das letztes Jahr bei einem Runden Tisch vereinbarte Kontingent von maximal 120 Booten am Tag nicht einhalten würden. "120 Boote am Tag könnten ja passen, aber nur, wenn das auch eingehalten wird, so Schriftführer Helmut Raster. Das Problem sei, dass die Zahl nicht kontrollierbar sei.
Die vereinbarten Fahrtenbücher seien keine verlässliche Methode und es gebe zu viele Ein- und Ausstiegsstellen am Fluss. Außerdem werde das Alkoholverbot auf dem Wasser nicht immer eingehalten. Der springende Punkt für die erneute Klage war, dass "einige Kanuverleiher machen, was sie wollen." Einer habe Boote an Kunden verkauft und dann wieder zurück gekauft, um das Kontingent zu erhöhen, weil es für private Bootsfahrten nicht gilt.
Kanuverleiher weist Vorwürfe zurück
Der betroffene Kanuverleiher weist diese Behauptungen strikt zurück. Er habe das nie gemacht, wolle aber in der Sache nichts mehr sagen und habe inzwischen einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Sein Rechtsanwalt Christian Geiling sagte am Dienstag dem BR, sein Mandant sei überhaupt nicht derjenige, der dieses "Miet-Kauf-Modell betreibt."
Unverständnis bei den Betroffenen
Der Bootsverleiher Wolfram Thies sagt, er verstehe die erneute Klage des Bezirksfischereivereins Viechtach nicht.
"Wir haben alles eingehalten und den Betrieb um 70 Prozent reduziert." Bootsverleiher Wolfram Thies
Er setze von seinen insgesamt 122 Booten diesen Sommer nur noch 28 ins Wasser. Das Alkoholverbot werde von den Gästen, die Kanus mieten, eingehalten. "Ich kann natürlich nicht die Rucksäcke kontrollieren, aber wir machen klare Anweisungen vor der Fahrt."
Runder Tisch half nicht
Der Bootsverleiher Sepp Schneider findet es "schade", dass der Bezirksfischereiverein Viechtach erneut klagt, denn beim Runden Tisch hätten die Fischer ihre Forderungen nach einem festen Bootskontingent, Fahren nur bei einem Pegel ab 70 Zentimeter und einem Alkoholverbot durchgesetzt. Er verstoße nicht gegen die Auflagen und setze von seinen 100 Booten nur noch 23 ins Wasser. "Wenn bei mir einer mit einem Kasten Bier ins Boot steigen will, stoppe ich ihn," so Schneider. Das habe er schon vorher so gehalten.
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