Die Empörung unter Taxifahrern war groß, als der Fall 2018 ans Licht kam: Ein Mitarbeiter der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Nürnberg soll Bestechungsgelder angenommen haben. Die Gegenleistung: Die bestandene Prüfung zum Taxi- und Mietwagenunternehmer. Das verärgerte die Taxifahrer-Branche bayernweit, sie sahen ihren Ruf beschädigt: "Wir sind doch nicht im Bananenstaat, wo man sich einfach irgendwelche Scheine kaufen kann, wo andere Leute monatelang Kurse belegen", sagte damals ein Taxiunternehmer im BR-Politmagazin "Kontrovers".
Gefängnisstrafe für Hauptangeklagten
Ein ehemaliger Mitarbeiter der IHK Nürnberg gilt als Drahtzieher in dem Fall. Der 54-jährige Mann wurde nun von einem Schöffengericht am Amtsgericht Nürnberg der Bestechlichkeit in 17 Fällen und der zweifachen Steuerhinterziehung schuldig gesprochen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Das Urteil: dreieinhalb Jahre Gefängnis. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 111.000 Euro bei dem Mann an. Dabei handelt es sich um die Summe, die er bei seinen Taten eingenommen haben soll. Dem ehemaligen IHK-Mitarbeiter war 2018 fristlos gekündigt worden.
Beihilfe-Vorwurf gegen weitere Männer
Ein weiterer Mann wurde wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt. Er soll Prüflinge aus Berlin angeworben, nach Nürnberg gebracht und einen Scheinwohnsitz für sie angemeldet haben. Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten war bereits am ersten Prozesstag im Oktober gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Auch ihm warf man Beihilfe vor.
Bei der Prüfung geholfen
Die Staatsanwaltschaft hatte den Hauptangeklagten beschuldigt, zwischen 2016 und 2018 gesonderte Prüfungstermine für angehende Taxiunternehmer angesetzt zu haben. Gegen Bezahlung habe er zugesichert, dass die Prüflinge bestehen würden. Der Prüfungsausschuss sei zudem nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, er habe den Prüflingen bei den Aufgaben geholfen und anschließend unrechtmäßig Prüfungsbescheinigungen ausgestellt.
Aufgeflogen war der Fall unter anderem deshalb, weil bei den Sonderprüfungsterminen des Ex-IHK-Mitarbeiters durchweg alle Teilnehmer bestanden hatten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit Informationen von dpa
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