Das bayerische Kabinett hat für bestimmte Bereiche eine Testpflicht für umgeimpfte Beschäftigte mit Kundenkontakt beschlossen. Überall dort, wo Kunden einen Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweis vorlegen müssen, soll das ab 19. Oktober auch für Mitarbeiter und Ehrenamtliche mit Kundenkontakt gelten. Wo die 3G-Regelung gilt, müssen ungeimpfte Beschäftigte dann an mindestens zwei Tagen pro Woche über einen negativen Corona-Test verfügen. Bei freiwilligem "3G plus" reicht kein Schnelltest, sondern es muss ein negativer PCR-Test sein.
In Diskotheken und Clubs (verpflichtendes 3G plus) gilt das bereits, hier müssen auch Mitarbeiter mit Kundenkontakt einen entsprechenden Nachweis liefern. Bei freiwilligem 2G müssen Mitarbeiter mit Kundenkontakt also genesen oder vollständig geimpft sein. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sprach von einer Vereinheitlichung der Regeln. Der Beschluss bringe "ein Stück weit mehr Sicherheit und auch mehr Logik", sagte er. Es sei seiner Meinung nach "nicht logisch und nicht sicher", wenn für Kunden strengere Vorgaben gelten würden als für die Beschäftigten.
Wer zahlt die Corona-Tests für Beschäftigte?
Bei der Frage nach den Kosten der Tests verwies der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) auf die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes. Demnach sind Arbeitgeber - vorläufig noch bis 24. November - verpflichtet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal pro Woche die Möglichkeit zu einem kostenlosen PCR-, Selbst- oder Schnelltest anzubieten. Die Kosten muss der Arbeitgeber tragen, "da es sich um Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes handelt". Inwieweit das Unternehmen die Kosten für einen PCR-Test übernehmen muss, ist unklar.
Kontaktdaten in Bayern: Pflicht zur Erfassung entfällt weitgehend
Ein weiterer Beschluss des Kabinetts: Ab diesem Freitag entfällt in Bayern vielerorts die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. In der Gastronomie und bei vielen kulturellen Veranstaltungen müssen Kunden und Besucher dann keine persönlichen Daten mehr angeben, um die Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Konkret betrifft das also unter anderem Kino- oder Restaurantbesuche.
Die Staatsregierung verbiete die Erhebung von Kontaktdaten aber nicht, betonte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Er sprach aber von einer "klaren Erleichterung" für Gastronomie, Kunst und Kultur. In den nun gestrichenen Bereichen bringe die Erfassung der Kontaktdaten keinen Mehrwert mehr für die Gesundheitsämter, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Man gebe damit aber nicht grundsätzlich die Ermittlung von Kontaktpersonen auf.
Kontaktdaten weiter bei Bereichen "mit hohem Risiko"
Weiterhin erfasst werden müssen die Kontaktdaten in Bereichen "mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (Spreading)". Dazu zählen alle geschlossenen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern - laut Herrmann gilt das sowohl innen als auch außen. Zudem müssen die Kontaktdaten weiter in Clubs, Diskotheken, Bordellen "und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen" sowie bei gastronomischen Angeboten mit Tanzmusik erhoben werden. Auch bei körpernahen Dienstleistungen und in Gemeinschaftsunterkünften (etwa Schlafsälen in Jugendherbergen oder Berghütten) müssen Kontakte noch erfasst werden.
Ende August hatte die Staatsregierung noch erklärt, gerade mit Blick auf das wieder ansteigende Corona-Infektionsgeschehen bleibe es weiter wichtig, Ansteckungen schnell zu erkennen und Infektionsketten gezielt zu unterbrechen. Andere Bundesländer haben die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung bereits vor einigen Monaten deutlich reduziert.
Herrmann: Corona-Lage "nach wie vor stabil"
Staatskanzleichef Herrmann bezeichnete die Corona-Lage in Bayern als "nach wie vor stabil". Die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Ungeimpften liege mit mehr als 200 deutlich höher als bei den Geimpften mit 22,8. Die wegen einer Covid-Erkrankung in Bayerns Krankenhäusern behandelten Menschen sind laut Herrmann zu mehr als 96 Prozent nicht geimpft.
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