Der Kreistag des Landkreises Tirschenreuth hat das Bürgerbegehren der "Initiative Klinik Retten" in seiner heutigen Sitzung mit 28 zu zehn Stimmen abgelehnt. Damit bleibt es bei den Einschnitten am Krankenhaus in Tirschenreuth: Im Zuge der Umstrukturierung der Kliniken Nordoberpfalz hatte das Krankenhaus nämlich bereits im März seine Notaufnahme und damit seinen Status als Regelversorgungskrankenhaus verloren.
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Widerstand von Bevölkerung und Personal
Nachdem auch andere Stationen des Krankenhauses Tirschenreuth nach Weiden verlagert wurden, hatte eine von Notärzten und medizinischem Fachpersonal gegründete "Initiative Klinik Retten" ein Bürgerbegehren gestartet. Im Text des Bürgerbegehrens war der Landkreis Tirschenreuth aufgefordert worden, die ständige Erreichbarkeit eines Krankenhauses mit Basisnotfallversorgung innerhalb von 30 beziehungsweise 40 Minuten für alle seine Bürger sicherzustellen – das eigentliche Ziel war dabei, das Krankenhaus Tirschenreuth in seiner bisherigen Form wiederherzustellen.
Laut offizieller Auszählung hatten mehr als 8.000 Landkreisbürger das Begehren unterzeichnet – beinahe doppelt so viele, wie nötig gewesen wären, um das Thema auf die Tagesordnung des Kreistages zu setzen.
Gutachten: Gute medizinische Versorgung im Landkreis
Vor der Entscheidung wurden dem Gremium drei umfangreiche Gutachten als Entscheidungsgrundlage vorgetragen: eines zur rettungsdienstlichen Versorgung des Landkreises, ein weiteres zu den Fahrzeiten und dem Zugang zu nahen Krankenhäusern sowie ein verwaltungsrechtliches Gutachten. In diesem Zusammenhang wurde zudem öffentlich, dass seit 15. Mai durch eine Absprache zwischen dem Zweckverband für den Rettungsdienst und den Kliniken Nordoberpfalz unkritische und leichte Fälle tagsüber wieder nach Tirschenreuth gefahren werden können.
Die beiden medizinischen Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass zahlenmäßig betrachtet die medizinische Versorgungs- und Erreichbarkeitssituation im Landkreis Tirschenreuth auch nach der Umstrukturierung sowohl im bayerischen als auch im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich gut sei.
Gutachter rät von Bürgerbegehren ab
Der verwaltungsjuristische Gutachter riet dem Kreistag dringend davon ab, das Bürgerbegehren anzunehmen. Er sah – durch die vorangegangenen Gutachten bestätigt – mehrere sehr wahrscheinlich falsche Tatsachenbehauptungen im Text des Begehrens und seiner Begründung. Das sei ein großes Problem, weil dieser Text im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheides die gleiche juristische Wirkung wie ein regulärer Kreistagsbeschluss hätte – daher müsse er auch denselben Anforderungen genügen.
Die "Initiative Klinik Retten" hatte für den Fall einer Ablehnung des Bürgerbegehrens bereits im Vorfeld in einer Mitteilung angekündigt, rechtliche Schritte zumindest prüfen zu wollen.
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