Im Fall des tödlich verletzten Obdachlosen in Immenstadt im Allgäu ist Anklage erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft Kempten legt dem jugendlichen Tatverdächtigen darin Mord und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last. Laut Mitteilung muss nun das Landgericht über die Zulassung der Anklage entscheiden. Das Verfahren sei nichtöffentlich, weil es sich gegen einen zum Zeitpunkt der Tat 17-Jährigen richtet.
Obdachloser starb an Hirnverletzung
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, geht man in Kempten davon aus, dass der 17-Jährige sein späteres Opfer mehrfach drangsaliert hatte. Am 07. Mai soll er den 53-Jährigen wieder einmal mit mehreren Faustschlägen, unter anderem gegen die Schläfen, attackiert haben. Der Obdachlose sei daraufhin mit dem Hinterkopf auf dem Boden aufgeschlagen und habe sich eine tödliche Hirnverletzung zugezogen, so die Staatsanwaltschaft. Der Mann konnte noch selbst zur Polizei gehen und die Attacke melden. Er habe "augenscheinlich oberflächliche Verletzungen" im Kopfbereich gehabt und ärztliche Behandlung abgelehnt. Später habe er sich in den Vorraum einer Bankfiliale zurückgezogen, um dort die Nacht zu verbringen. Dort sei er am frühen Morgen in lebensbedrohlichem Zustand gefunden und in eine Klinik gebracht worden. Dort starb er trotz intensivmedizinischer Behandlung.
Vorwurf: Mord aus niedrigen Beweggründen
Aufgrund der Personenbeschreibung des Opfers in der Tatnacht hätten die Beamten den polizeibekannten Tatverdächtigen kurz nach der Tat zu Hause stellen können. Bei der Festnahme soll er die Beamten beleidigt, angegriffen und verletzt haben.
Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Jugendliche durch seine Handlungen Macht und Stärke demonstrieren wollte. Die Ankläger werfen ihm deshalb Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Sie legen dem Jugendlichen zudem einen tätlichen Angriff auf Polizisten sowie Körperverletzung und Beleidigung zur Last.
Das Landgericht Kempten teilte mit, dass die Anklage nun zunächst vom Gericht geprüft werde. Dies werde mehrere Wochen dauern. Sollte die Strafkammer die Anklage zulassen, käme es zum Prozess. Wann dieser stattfinden würde, steht bisher nicht fest.
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