Weil sie in dem Pflegeheim in Mengkofen im Landkreis Dingolfing-Landau einem todkranken Bewohner aus Versehen falsche Medikamente verabreicht haben und dieser Tage später starb, wurden drei Pflegekräfte im ersten Prozess wegen versuchten Mordes zu Bewährungs- beziehungsweise einer fast dreijährigen Haftstrafe verurteilt - obwohl nie geklärt werden konnte, ob die falschen Medikamente für den Tod ausschlaggebend waren.
Urteil des ersten Prozesses wurde 2020 aufgehoben
Nun müssen sich die drei Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung im Landkreis Dingolfing-Landau seit dem Vormittag ein zweites Mal vor dem Landgericht Landshut verantworten. In einem ersten Prozess waren die zwei Pfleger und ihre Chefin wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im Sommer 2020 jedoch auf.
Neues Urteil wird Ende Mai erwartet
Die Richter sahen den bedingten Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet und auch andere Mängel im Verfahren. Ab heute wird der Prozess noch einmal ganz neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof aber habe, so die Verteidigung, dem Gericht eine klare Segelanleitung mit auf den Weg geben. Die Angeklagten schwiegen zum Prozessauftakt. Das neue Urteil ergeht voraussichtlich Ende Mai.
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