Bei der Urteilsverkündung spricht die Vorsitzende Richterin Caroline Hillmann klare Worte: Der Tod des Freundes scheine "niemanden wirklich zu bedrücken". Stattdessen hätten der Angeklagte und mehrere Zeugen widersprüchliche und nicht nachvollziehbare Angaben gemacht, um zu verheimlichen, dass man sich zu einem Autorennen verabredet hatte.
Doch dass der Unfall im März 2021 bei einem illegalen Autorennen passierte, ist für die Richterin am Ende eindeutig. Das Landgericht verwirft die Berufung. Damit gilt, was schon das Amtsgericht Dillingen entschieden hat: Der Verurteilte erhält eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten nach Jugendstrafrecht – ausgesetzt zur Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.
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Mit mindestens 139 km/h von der Straße abgekommen
Ein Abend im März 2021: Zwei Autos fahren auf der Landstraße zwischen Warnhofen und Bissingen im Landkreis Dillingen. Einer setzt zum Überholen an, trotz langgezogener Kurve und laut Gutachten mit mindestens 139 km/h. Der Audi kommt dabei von der Straße ab und überschlägt sich. Der 19-jährige Beifahrer ist nicht angeschnallt, wird aus dem Auto geschleudert und stirbt. Das Amtsgericht Dillingen kommt zu dem Schluss: Es war ein illegales Autorennen. Es verurteilt die Fahrer der beiden Autos nach Jugendstrafrecht zu Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden.
Verteidiger fordert Freispruch
Der 22-jährige Fahrer des Autos, das mitfährt, aber nicht verunglückt, hat das Urteil aber nicht akzeptiert. Sein Anwalt hatte einen Freispruch gefordert. Aus seiner Sicht: Ein tragisches Überholmanöver, aber kein Autorennen. Deshalb kommt es zur Berufungsverhandlung. Die Forderung erneut: Freispruch. Doch auch diesmal vergeblich.
Per WhatsApp zum Rennen verabredet
Die Richterin geht davon aus, dass sich die Beteiligten aus insgesamt drei Autos am Kreisverkehr in Warnhofen verabredet hatten, um ein Rennen zu fahren und nicht – wie der Angeklagte und mehrere Zeugen aussagen, nach Donauwörth zu McDonalds zu fahren. Als das kurze Zeit später verunglückte Auto länger neben dem Auto des Angeklagten gefahren sei, habe dieser nicht wesentlich gebremst oder sei vom Gas gegangen, um Schlimmeres zu verhindern. Eindeutig seien auch WhatsApp-Nachrichten zwei Stunden vor dem Unfall gewesen, in denen man sich zu dem Rennen verabredete.
Anwalt: "Pampersbomber" und kein Rennauto
Genau diese Nachrichten sind laut dem Anwalt des Verurteilten aber in einem anderen Zusammenhang geschrieben worden. Sie hätten nicht dazu gedient, sich zu einem Rennen zu verabreden. Der Anwalt sprach auch davon, dass der Audi seines Mandanten ein Kombi und deshalb eher ein "Pampersbomber" gewesen sei. Ein Gebrauchsgegenstand und kein Auto, um Rennen zu fahren.
Videos zeigen Clique beim Driften
In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt vorher noch einmal auf die Umstände des Unfalls hingewiesen. So gab es ein drittes – laut Aussage eines Polizisten – getuntes Auto, das weiter hinten fuhr. Nach dem Unfall fanden es die Beamten einige hundert Meter entfernt, versteckt auf einem Feldweg. Laut Staatsanwalt hätten die jungen Männer ihre Autos nicht nur als Fortbewegungsmittel, sondern als "gefährliche Spielzeuge" benutzt.
Dies belegten Videos auf den Handys der Beteiligten. Darauf ist zu sehen, wie die Männer mit ihren Autos auf Parkplätzen Donuts ziehen, also mit durchdrehenden Reifen im Kreis fahren. Ein anderes Video zeigt laut Staatsanwaltschaft, wie sie eine Serpentinenstraße entlang driften.
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