Archivfoto: Der Angeklagte mit Handfesseln
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Archivfoto: Der Angeklagte mit Handfesseln im Gerichtssaal

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Tote Frau vom Kirchdorfer Sportplatz: Ehemann verurteilt

Tote Frau vom Kirchdorfer Sportplatz: Ehemann verurteilt

Eine 43 Jahre alte Frau fällt im vergangenen April in Kirchdorf am Inn einem Gewaltverbrechen zum Opfer. Ihre Leiche wird am örtlichen Sportplatz gefunden. Nun ist ihr Ehemann für die Tat verurteilt worden: Er muss wegen Totschlags ins Gefängnis.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Spaziergänger machten im April des vergangenen Jahres auf dem Sportplatz von Kirchdorf am Inn im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn eine grausige Entdeckung: In einem Auto liegt eine Leiche. Es ist eine 43-jährige vierfache Mutter. Ihr Körper weist mehrere Stichwunden auf. Schnell fällt der Verdacht auf den Ehemann der Frau. Nun ist der 46-Jährige verurteilt worden.

Elf Jahre Haft wegen Totschlags, so lautet das Urteil der 1. Strafkammer am Landgericht Landshut gegen den angeklagten Ehemann. Er nahm die Verurteilung genauso regungslos hin wie alle anderen Prozesstage auch.

Gericht ist von der Schuld überzeugt

Die Gesamtschau der Indizien ergebe eindeutig, dass er seine Frau in der Tatnacht im gemeinsam bewohnten Haus in Kirchdorf am Inn gewürgt und dann mit einem Messer auf sie eingestochen habe. Motiv sei die angekündigte Trennung der Frau gewesen. Das Puzzle aus den vielen verschiedenen Indizien ergebe in der Gesamtschau ein klares Bild, dass der Angeklagte der Täter ist, so der Vorsitzende Richter Ralph Reiter in der Urteilsbegründung.

Auto mit der Leiche am Sportplatz stehen gelassen

Nach der Tat habe der Ehemann und Vater von zwei der vier Kinder die Leiche im gemeinsamen Auto kurz vor Mitternacht auf den Sportplatz in Kirchdorf gefahren, habe das Auto dort stehen lassen und sei dann rund einen Kilometer zu Fuß nach Hause gegangen.

Der Personensuchhund der Polizei "Keks" nahm am Tatfahrzeug die Spur auf und lief direkt vor das Haus des nun verurteilten Ehemanns. Ein kleines, aber weiteres Indiz in dem Puzzle der Fahnder, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Versuche des Angeklagten, die Tat zu verschleiern, waren nicht erfolgreich, so der Richter weiter.

Nicht der erste Gewaltausbruch

Einer der Gutachter hatte dem 46 Jahren alten Angeklagten und Ehemann des Opfers im Laufe des Verfahrens eine "kurze Zündschnur und Kontrollzwang" attestiert. Zudem sei er gegenüber einer früheren Partnerin schon einmal gewalttätig geworden.

Revision angekündigt

Der Staatsanwalt und die Nebenklage-Vertreterin hatten in ihren Plädoyers dreizehn Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Zudem kritisierten sie das beharrliche Schweigen des Angeklagten während des gesamten Prozesses. Das sei zwar sein Recht, aber im Hinblick auf die getötete Frau und die vier hinterbliebenen Kinder feige.

Die beiden Verteidiger dagegen sahen in dem Prozess keine schlüssige Indizienkette dafür, dass ihr Mandant der Täter sei und forderten Freispruch. Im BR-Interview kündigten die Verteidiger noch im Gerichtsgebäude Revision gegen das heute ergangene Urteil an.

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