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Toter bei Polizeieinsatz: Mann starb an akutem Herzversagen

Toter bei Polizeieinsatz: Mann starb an akutem Herzversagen

Vor mehr als zwei Monaten ist ein 31-Jähriger bei einem Polizeieinsatz im Kreis Regensburg gestorben. Die Todesumstände waren bislang unklar. Ein Gutachten besagt jetzt: Der Mann starb an akutem Herzversagen. Gegen Polizisten wird nicht ermittelt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Nach dem Tod eines Mannes bei einer Festnahme durch die Polizei im Wenzenbacher Ortsteil Grünthal am 20. März hat die Staatsanwaltschaft nun das abschließende Obduktionsergebnis veröffentlicht. Demnach starb der 31-Jährige an Herzversagen, als er sich gegen die Festnahme wehrte. Gegen die beteiligten Polizisten besteht laut der Staatsanwaltschaft weiter kein Anfangsverdacht einer Straftat.

Mehrere Risikofaktoren sollen Tod mit ausgelöst haben

Das Zusammenspiel mehrerer Risikofaktoren soll den Tod ausgelöst haben: Zum einen hatte der 31-Jahre alte Regensburger laut Gutachten ein grenzwertig hohes Herzgewicht, was ein Herzversagen begünstigt. In seinem Blut seien neben einem Medikament, das er wegen einer neurologischen Erkrankung einnahm, auch Cannabis-Rückstände gefunden worden. Eine Wechselwirkung zwischen Medikament und Droge könnte in Verbindung mit der körperlichen Anstrengung bei der Festnahme das Herzversagen ebenfalls mit ausgelöst haben, so das Ergebnis der Rechtsmediziner.

Augenzeugenberichte fließen in Gutachten mit ein

Da die genaue Todesursache allein durch die Obduktion selbst nicht festgestellt werden konnte, flossen in das Gutachten auch die Aussagen von Augenzeugen mit ein. Weiterhin gibt es laut der Staatsanwaltschaft keine Hinweise auf ein Fehlverhalten der beteiligten Polizisten. Zwei unabhängige Zeugen hätten die Festnahme bis zum Zusammenbruch des Mannes beobachtet. Ihre Aussagen hätten keinen Hinweis auf eine Straftat der Beamten gegeben.

Familie kritisierte Ermittlungen

Die Familie des Verstorbenen hatte die Ermittlungen in der Vergangenheit kritisiert und selbst eine zweite Obduktion in Auftrag gegeben. Der Anwalt der Familie hatte in diesem Zusammenhang auch auf sogenannte Stauungsblutungen hingewiesen, die auf ein Ersticken hindeuten könnten. Diese Blutungen können laut dem Obduktionsergebnis aber auch durch die Reanimationsversuche der Polizisten und Rettungskräfte entstanden sein, so die Staatsanwaltschaft.

Laut Gutachten der Staatsanwaltschaft deuten auch die Beschreibungen des Zusammenbruchs durch die Augenzeugen nicht auf einen Erstickungstod hin. Sie hätten von einem plötzlichen Kreislaufzusammenbruch berichtet. Bei einem Ersticken würde der Zusammenbruch dagegen langsam eintreten.

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