Mit dem heutigen Urteil ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts München in letzter Instanz bestätigt, wie die Stadt München mitteilte. Demnach hätten die vorgelegten Verkehrszahlen die Einrichtung der Radfahrstreifen in der Elisen-, Theresien- und Rosenheimer Straße gerechtfertigt, so die Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
- Klage gegen Münchner Pop-up-Radwege abgewiesen
Stadt führt Pop-Up-Radwege aufgrund von Corona-Pandemie ein
Im Juni 2020 errichtete die Stadt München aufgrund der wegen der Corona-Pandemie vermehrten Radfahrer kurzfristig mehrere sogenannte Pop-Up-Radstreifen. Im April 2021 Jahres wurden aus den temporären dauerhaft eingerichtete Fahrradwege.
Geklagt hatte Michael Haberland, Präsident und Gründer des Autoclubs "Mobil in Deutschland e.V.". Er sieht in den Fahrradstreifen unnötige Stau-Auslöser. Für ihn sind sie ein asphaltiertes Symbol der Entrechtung. Es sei komplett unverständlich, warum dem Auto - seiner Aussage zufolge das Personenkilometer betreffend Verkehrsmittel Nummer 1 - immer nur Platz genommen und den Radfahrern zur Verfügung gestellt werde.
Laut Haberland investiert die Stadt München zu wenig in kreative Lösungen, um das Verkehrsproblem in München zu lösen. Er favorisiert Bürgerentscheide, mit dem Ziel, den Verkehr komplett unterirdisch abzuwickeln.
💡 Was ist der Automobilclub "Mobil in Deutschland"?
Der Automobilclub "Mobil in Deutschland e.V." hat bundesweit nach eigener Aussage rund 15.000 Mitglieder. Der Verein wurde 1992 als Verkehrsverein "Mobil in München" gegründet und setzte sich zu Anfang für den Bau der Autotunnels am Mittleren Ring ein. Seit 2009 ist "Mobil in Deutschland e.V." nach eigener Aussage ein voll leistender Automobilclub, der für seine Mitglieder weltweit Pannen- und Unfallhilfe leisten kann.
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