Eine Frau macht ein Kreuz auf einem Wahlzettel.
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Wählen mit 16: Vorerst kein Volksbegehren (Symbolbild)

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Wählen mit 16: Vorerst kein Volksbegehren

Wählen mit 16: Vorerst kein Volksbegehren

Die überparteiliche Initiative "Vote16" hat genug Unterschriften fürs Wählen ab 16 in Bayern zusammen. Sie könnte jetzt eigentlich ein Volksbegehren beim bayerischen Innenministerium einreichen. Aber es fehlt das Geld.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Mehr als 25.000 Menschen in Bayern haben dafür unterschrieben, dass schon 16-Jährige in Bayern wählen dürfen. Eigentlich ein großer Erfolg für die junge, überparteiliche Initiative "Vote16". Sie hat damit die erste Hürde für ein Volksbegehren genommen.

Doch die nächste Phase, die nach der Einreichung des Volksbegehrens, wird teuer – denn die Hürden liegen hoch. Innerhalb von zwei Wochen müssten zehn Prozent der bayerischen Wählerinnen und Wähler ins Rathaus gehen und dafür unterschreiben, dass in Zukunft das Wahlalter in Bayern bei 16 Jahren liegen sollte. Um das zu erreichen, um die Menschen zu mobilisieren, braucht es viel Geld: Die Initiatoren sprechen von einer mittleren bis hohen sechsstelligen Summe.

Fürs Volksbegehren fehlt das Geld

Diese Summe kann die Initiative zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufbringen. Deswegen reicht sie die Unterschriften erst einmal nicht beim bayerischen Innenministerium ein. Außerdem habe man gemerkt, dass die grundlegende Debatte über ein Wahlrecht ab 16 in Bayern noch ein bisschen Zeit brauche, sagte Projektleiterin Kerry Hoppe dem BR.

Das bedeute aber nicht, dass man das Vorhaben begrabe, man versuche weiter, Gelder aufzutreiben, so Hoppe. Wann und wie es genau weitergehen soll mit dem Vorstoß zum Wählen ab 16 in Bayern ist nach Aussage von Hoppe allerdings noch nicht klar.

Was sind Volksbegehren?

Volksbegehren sind ein Element direkter Demokratie. Es gibt sie auf bayerischer, in der Form aber nicht auf nationaler Ebene. Ganz grundsätzlich müssen Initiatoren erst 25.000 Unterschriften sammeln und diese dann beim Innenministerium einreichen. Dies prüft dann, ob das Volksbegehren zulässig ist – ein Volksbegehren über den Staatshaushalt oder eines, das gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt, wäre beispielsweise nicht zulässig.

Wenn das Volksbegehren zulässig ist und innerhalb von zwei Wochen zehn Prozent der Wählerinnen und Wähler dafür unterschreiben, muss der Landtag das Volksbegehren behandeln. Er kann es entweder annehmen, dann wird es Gesetz – so geschehen beim Volksbegehren "Rettet die Bienen". Oder er lehnt es ab, dann kommt es zum Volksentscheid, wie beispielsweise beim Volksentscheid zum Nichtraucherschutz. Grundsätzlich kann der Landtag auch die Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens bezweifeln, das kommt aber eher selten vor.

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